Sozialrecht

Notfall-Kinderzuschlag ab April 2020

09.04.2020
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Das Bundesfamilienministerium unterstützt ab April 2020 Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen.

Alleinerziehende und einkommensschwache Familien haben in der Corona-Krise große Probleme.

Organisatorische Probleme, wenn aufgrund von Schulschließung die Versorgung nicht gesichtert ist, aber dennoch sämtliche Kosten weiterlaufen. 

Dann kann der Notfall-Kinderzuschlag sehr hilfreich sein.

Dieses erhält man, bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  1. Wird Kindergeld bezogen?
  2. Liegt das Bruttoeinkommen an der Mindesteinkommensgrenze, für Elternpaare 900,- € brutto und Alleinerziehende 600,- € brutto?
  3. Wohnen Kinder im Haushalt, die jünger als 25 Jahre sind?
  4. Die Kinder sind nicht verheiratet?

Fällt nur eine dieser Fragen negativ aus, gibt es kein Nofall-Kinderzuschlag.

Informationen hierzu gibt es auf:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Durch den Onlineantrag wird man geführt, die Kontoauszüge sollten bereit liegen. 

Es kann ein Anspruch pro Kind auf bis zu 185,- € monatlich bestehen. Die Einkommensprüfung umfasst lediglich den März 2020. 

Der Nofall-Kinderzuschlag kann ab April 2020 beantragt werden und ist befristet bis 30. September.

Gerne stehen wir für eine weitere Beratung zur Seite. Wir sind für Sie da!

Ihr Kanzlei Breiter Team

http://www.kanzlei-breiter.de

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Cornelia Oster
Rechtsanwalt • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Ringstr. 21
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