Verkehrsrecht

Nun doch Vergleich bei der Musterfeststellungsklage gegen VW

16.03.2020
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Nachdem es bei der Musterfeststellungsklage gegen VW nun doch zu einem Vergleich gekommen ist, stellen sich viele die Frage, ob sie die angebotene Einmalzahlung annehmen sollen. Welche Vor- und Nachteile das Vergleichsangebot von VW hat, erfahren Sie im Folgenden.

VW bietet rund 260.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro an. Wie hoch genau die einzelnen Zahlungen ausfallen, hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab und wird von Volkswagen ab dem 20.03.2020 bekanntgegeben.

Diejenigen, die ein solches Angebot erhalten, müssen sich dann bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie dieses auch annehmen wollen. Wer sich gegen das Angebot entscheidet, hat danach ein halbes Jahr lang Zeit, noch eigenständig gerichtlich gegen VW vorzugehen.

Die Vorteile

Für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die von VW eine Einmalzahlung angeboten bekommen, und sich entscheiden, diese anzunehmen, hat das den Vorteil, dass sie deutlich schneller als ursprünglich gedacht zu einem Ergebnis kommen und die Angelegenheit abschließen können.

Sie ersparen sich dadurch ein eigenständiges Vorgehen gegen den Automobilhersteller, welches sich über mehrere Monate hinziehen wird und bei dem im Voraus nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie es genau ausgehen wird. Außerdem kann das Angebot vor allem für Besitzer von Fahrzeugen mit hoher Laufleistung wirtschaftlich durchaus günstig sein.

Die Nachteile

Insgesamt ist die Höhe der Einmalzahlung nicht gerade großzügig bemessen. Sie bewegt sich vielmehr im unteren Rahmen dessen, was VW bisher an betrogene Käufer gezahlt hat, die eigenständig gegen den Konzern vorgegangen sind. Viele Teilnehmer der Musterfeststellungsklage hatten zudem auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages gehofft, um ihr Fahrzeug zurückgeben zu können und auf diese Weise möglicherweise drohenden Dieselfahrverboten zu entgehen.

Für jene, denen es darauf ankam, ihr Dieselfahrzeug zurückzugeben, ist die Einmalzahlung von VW kein gutes Angebot. Auch für Dieselkunden, die bislang nicht viel mit dem Fahrzeug gefahren sind und folglich bei einer Rückgabe des Fahrzeugs einen erheblichen Teil des Kaufpreises von VW zurückerhalten würden, ist die relativ geringe Einmalzahlung eher nachteilig.

Entscheidung auf individueller Basis

Sich für oder gegen eine Annahme des Vergleiches zu entscheiden, ist nicht ganz einfach. Die Entscheidung wird zusätzlich noch dadurch erschwert, dass der BGH Anfang Mai aller Voraussicht nach eine Entscheidung im Abgasskandal treffen wird. Es ist also durchaus möglich, dass die bisherige Rechtsprechung des Großteils der Landgerichte bestätigt wird. Diese haben bisher meistens entschieden, dass betrogene Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages haben. Lediglich eine Nutzungspauschale für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer wird dabei abgezogen. Der Bundesgerichtshof könnte aber auch beschließen, dass VW den kompletten Kaufpreis erstatten muss.

Bei der Entscheidung für oder gegen die Annahme des Vergleichsangebots sind also verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich individuell und fachkundig beraten zu lassen. Gerne berechnet die Anwaltskanzlei Lenné für Sie, wie hoch Ihre Ansprüche gegen VW sind, wenn Sie individuell auf eine Rückabwicklung des Vertrages klagen. Auch erörtern wir gerne die Vor- und Nachteile des Vergleiches in Ihrem Fall. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Sofern Sie sich dafür entscheiden, das Vergleichsangebot anzunehmen, übernimmt VW die Kosten für die Beratung. Entscheiden Sie sich hingegen für ein eigenständiges Vorgehen gegen VW, werden die Kosten für die Beratung mit den Verfahrenskosten verrechnet. Ihnen entstehen also durch die anwaltliche Beratung keinerlei Kosten!

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


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