Frankfurt am Main (jur). Die Deutsche Bank kommt aus den Schlagzeilen über juristische Streitigkeiten nicht heraus. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag, 18. Dezember 2012, entschieden hat, sind mehrere Beschlüsse der Aktionärs-Hauptversammlung 2012 nichtig (Az.: 3-05 O 93/12). Eine Aktionärin wurde auf der Hauptversammlung trotz ihres Rederechts nicht ausreichend angehört, rügten die Frankfurter Richter. Das Urteil bleibt noch ohne Auswirkungen, da es bislang nicht rechtskräftig ist.
Konkret ging es um die Verwendung des Bilanzgewinns 2011, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 2011, die Wahl des Abschlussprüfers 2011 sowie die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern, darunter auch des jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Achleitner.
Der Vertreter der Klägerin wollte sich auf der Hauptversammlung am 31. Mai 2012 zu allen Tagesordnungspunkten zu Wort melden. Die Rebebeiträge wurden jedoch verweigert. „Aufgrund des gesetzeswidrigen Entzuges des Frage- und Rederechts haftet dem Beschluss der Hauptversammlung ein Legitimationsdefizit an“, so die fünfte Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt.
Am 14. Dezember 2012 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München zudem geurteilt, dass die Deutsche Bank der insolvent gegangenen Kirch-Gruppe Schadenersatz für Interviewäußerungen des ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer zahlen muss (Az.: 5 U 2472/09; JurAgentur-Meldung vom 14.12.2012). Breuer hatte im Februar 2002 geäußert, dass der Finanzsektor den Unternehmen des mittlerweile verstorbenen Medien-Moguls Leo Kirch keine weiteren Kredite mehr gewähren will.
Noch im selben Jahr musste Kirch wegen Überschuldung Insolvenz anmelden. Breuer sei an der Pleite mit seinen Äußerungen mitverantwortlich gewesen, beklagte Kirch und später auch seine Erben. Er habe das Bankgeheimnis verletzt. Das OLG folgte dem in seinem Urteil. Die insolventen Kirch-Unternehmen hätten daher Anspruch auf Schadenersatz. Diesen müssen nun zwei Gutachter beziffern.
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