Erbrecht

Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form

18.10.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 18.10.2023

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren.

1. Testamente - Verschiedene Arten:

Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in Ihrem Fall die richtige ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen ab.

2. Testamentserstellung - Formvorschriften:

Die Erstellung eines Testaments erfordert die Einhaltung bestimmter Formvorschriften. Bei einem eigenhändigen Testament ist es entscheidend, dass es eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben ist. Ein öffentliches Testament wird vor einem Notar errichtet und erfüllt die erforderlichen Formvorschriften.

3. Sichere Hinterlegung:

Um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Todesfall gefunden und berücksichtigt wird, ist es ratsam, dieses an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Notare oder Registerbehörden können öffentliche Testamente sicher verwahren. Eigenhändige Testamente sollten an einem Ort aufbewahrt werden, den Ihre Vertrauenspersonen kennen und der leicht zugänglich ist oder diese sollten im Zentralen Testamentsregister hinterlegt werden.

4. Inhalt des Testaments:

In einem Testament können Sie über die Verteilung Ihres Nachlasses bestimmen. Dies umfasst die Bestimmung von Erben, die Benennung von Vermächtnissen und die Festlegung von Auflagen. Sie haben die Freiheit, nahezu jeden Nachlasswunsch in Ihrem Testament festzuhalten, solange er nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte von Pflichtteilsberechtigten verstößt.

5. Vermächtnis und Auflagen:

Vermächtnisse sind Anordnungen, bei denen Sie bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge an eine Person oder eine Institution vermachen, unabhängig von der Erbfolge. Auflagen sind Anweisungen, die den Erben auferlegt werden, beispielsweise die Verpflichtung, ein Vermächtnis an eine bestimmte Bedingung zu knüpfen.

Die Erstellung eines Testaments erfordert sorgfältige Überlegungen und sollte in rechtlicher Absprache erfolgen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Fragen zur Testamentserstellung zu beantworten und Sie bei der Ausarbeitung eines Testamentes zu unterstützen. Eine rechtzeitige und fachkundige Beratung kann dazu beitragen, Ihren letzten Willen in einer rechtlich sicheren und Ihren Wünschen entsprechenden Weise zu verfassen.

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Über den Autor

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Fabian Symann
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Haydnstraße 1
80336 München

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