Verkehrsrecht

Vergleichsangebot von VW in der Musterfeststellungsklage

30.03.2020
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Ca. 260.000 Personen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten von VW ab Mitte März ein Vergleichsangebot erhalten. Wer ein solches Angebot bekommen hat, muss bis zum 20.04.2020 eine Entscheidung treffen: Vergleichsangebot annehmen oder ablehnen. Jene, die das Angebot ablehnen, haben dann noch ein halbes Jahr lang Zeit, selbst gegen den Konzern zu klagen und ihre Ansprüche geltend zu machen.

Was aber nun der bessere Weg ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung muss von Fall zu Fall geprüft werden. Vor allem die Höhe des Vergleichsangebots von VW sowie Laufleistung und Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeuges sind dabei zu berücksichtigen. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist zudem wichtig, mit welchen Kosten ein eigenständiges Vorgehen gegen Volkswagen eventuell verbunden wäre.

Haben auch Sie ein solches Vergleichsangebot erhalten? Dann sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im Zuge einer solchen Beratung können wir in der Anwaltskanzlei Lenné für Sie berechnen, wie hoch Ihre Ansprüche ggf. sind, wenn Sie sich für ein eigenständiges Vorgehen gegen den Automobilhersteller entscheiden. Außerdem legen wir Ihnen dar, mit welchen Kosten eine solche Klage verbunden wäre und wie die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall stehen. In Kenntnis aller wichtigen Fakten können Sie dann eine gute und für Sie richtige Entscheidung treffen.

Verbraucherzentrale: unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen

Gleiches rät auch die Verbraucherzentrale: Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die ein Angebot erhalten haben, sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor sie eine Entscheidung fällen. Diese Beratung ist übrigens kostenlos. Wenn Sie sich nämlich dafür entscheiden, das Vergleichsangebot anzunehmen, übernimmt VW die Beratungsgebühren. Sollten Sie beschließen, eigenständig gegen den Automobilhersteller zu klagen, werden die Beratungskosten auf die späteren Verfahrenskosten angerechnet.

Sie sollten daher unbedingt von der Möglichkeit einer für Sie kostenlosen Beratung Gebrauch machen, um die richtige Entscheidung in Ihrem Fall zu treffen. Die Anwaltskanzlei Lenné hat inzwischen zahlreiche Verfahren gegen die Volkswagen AG geführt – und erfolgreich abgeschlossen. Möchten auch Sie von unserer fundierten Erfahrung profitieren? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


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