Online-Casinobetreiber möchten es aus gutem Grund nicht auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit Spielern ankommen lassen. Immer wieder bieten sie daher Vergleiche an, wenn Spieler versuchen, ihr verlorenes Geld auf dem Klageweg zurückzuholen.
Sowohl das Veranstalten als auch die Vermittlung von Glücksspielen im Internet ist in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag verboten. Verbraucher, die Geld in einem Online-Casino verspielt haben, haben daher gute Chancen, ihre Einsätze mit anwaltlicher Hilfe zurückzuholen. Die Online-Casinobetreiber bieten derzeit vermehrt Vergleiche an, um diese Angelegenheiten wo möglich außergerichtlich zu regeln.
Spieler erhält Großteil seiner Einsätze zurück
In einem solchen außergerichtlichen Verfahren hat unsere Kanzlei einen Mandanten vertreten und das betreffende Online-Casino unmittelbar mit der Forderung auf Rückzahlung der verlorenen Einsätze konfrontiert. Es ging in dem Fall durchaus um hohe Beträge. Im Verlauf der Verhandlungen bot das Online-Casino unserem Mandanten einen hohen Vergleichsbetrag an. Zudem erreichte unsere Kanzlei in den Vergleichsverhandlungen, dass der Online-Casinobetreiber sich bereiterklärte, neben dem vereinbarten Vergleichsbetrag auch die Kosten unserer Beauftragung zu übernehmen.
Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die Tatsache, dass Online-Casinos aktuell versuchen, gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden. Dabei sind sie bereit, entsprechend hohe Vergleichsbeträge zu zahlen. Unser Mandant konnte also einen Großteil seiner verspielten Einsätze mit wenig Aufwand zurückholen.
Haben auch Sie in einem Online-Casino viel Geld gelassen? Dann lassen Sie Ihren individuellen Fall durch uns prüfen. In vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, das gezahlte Geld zunächst über den Zahlungsdienstleister oder die Bank, über die die Zahlung getätigt wurde, zurückzuholen. Das hängt unter anderem davon ab, wie lange die Zahlung zurückliegt. Zögern Sie also in solchen Fällen nicht, sondern lassen Sie zeitnah von uns prüfen, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht. Das beste Vorgehen in Ihrem Fall besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, vor Ort oder telefonisch.