Kassel (jur). Die Waffenbörse „WBK International“ vom 17. bis 19. November in Gießen kann stattfinden. Mit einem am Mittwoch, 16. November 2022, verkündeten Eilbeschluss hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein von der Stadt verhängtes Verbot auf (Az.: 8 B 1886/22).
Mit bis zu 20.000 Besuchern fand die „WBK International“ bislang in Kassel statt. Dort hatte sich die Stadtverordnetenversammlung 2021 für ein Verbot ausgesprochen. Daraufhin verlegte die Veranstalterin die Waffenbörse nach Gießen. Schwerpunkt sollen nach Angaben der Messe Gießen Jagd- und Sportwaffen sein. Angeboten werden aber auch andere „Schusswaffen aller Art“ sowie Uniformen und Armee-Ausrüstungsgegenstände, Orden, Militaria und Ehrenzeichen.
Auch die Stadt Gießen war davon wenig begeistert und sprach ein Verbot aus. Es sei zu befürchten, dass sich die Aussteller nicht an die gesetzlichen Vorgaben zum Verkauf und zur Ausgabe von Waffen halten. Zudem könnten NS-Devotionalien angeboten werden.
Wie schon das Verwaltungsgericht Gießen folgte dem auch der VGH nicht. Das Verbot einer Messe könne immer nur das letzte Mittel sein. Reine Befürchtungen reichten dafür nicht aus. Sollten sie sich bewahrheiten, könne die Stadt immer noch eingreifen.
Bislang allerdings fehle diesen Befürchtungen eine tragfähige Grundlage. Die Veranstalterin habe in ihren Ausstellungsbedingungen auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen, Gleiches tue sie auf ihren Internetseiten. Auch dafür, dass die Veranstalterin den Verkauf von NS-Devotionalien mit nur abgeklebten NS-Symbolen tolerieren würde, gebe es keine Hinweise.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Symbolgrafik:© photobyphotoboy - stock.adobe.com
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock