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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht

Ruth Mundanjohl

Kanzlei am Wasserturm
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68165 Mannheim
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Kanzlei am Wasserturm
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Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg wurde ich 1992 zur Rechtsanwältin zugelassen und bin seither spezialisiert im Erbrecht. Neben dem Fachanwalt für Erbrecht bin ich zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und unterrichte sowohl an der Dualen Hochschule BW in Mannheim als auch bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Ich begleite die Mandanten bei der Erstellung von Testamenten, Erbauseinandersetzungen, Unternehmensnachfolge, Pflichtteilssteitigkeiten und Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung). Besonders spezialisiert bin ich zudem im Bereich Behindertentestamentsgestaltungen, wo ich bundesweit Eltern behinderter Kinder berate. Darüberhinaus nehme ich zahlreiche Testamentsvollsterckungen wahr. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung im erbrechtlichen Bereich bin ich in der Lage, meine Mandanten optimal rechtlich zu beraten und bestmögliche Lösungsvarianten aufzuzeigen, die Steitigkeiten vermeiden.

Kanzlei am Wasserturm

Spezialisierungen

Erbrecht

  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollsterckung
  • Behindertentestament
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Erbengemeinschaft
  • Erbrecht
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Erbschein
  • Erbteilung
  • Internationales Privatrecht im ErbR
  • Nachlass
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Nachlassverwaltung
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteil
  • Schenkungssteuererklärung
  • Testament
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Übergabe zu Lebzeiten
  • Vertragsgestaltung
  • Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge
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Meine Fachanwaltschaften

  • Erbrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Vorstandsmitglied des Mannheimer Anwaltsverein e. V.
  • Mitglied des Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied des Institut für Erbrecht e. V. (IFE)
  • Mitglied der Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
  • Mitglied des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Erbrecht“ der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Publikationen

    • Vorträge im Erbrecht
  • Kanzlei Impressum

    Impressum
    Anbieter i.S.d. §6 TDG/§10 MDStV:

    Kanzlei am Wasserturm
    Dr. Jörg Meister, Manfred Amann, Prof. Dr. Martin Jungraithmayr, Ruth Mundanjohl
    Elisabethstrasse 4
    68165 Mannheim

    Tel: 0621 418 88-0
    Fax: 0621 418 88-88

    UST-ID-Nr. 38351/43668

    Webdesign und Umsetzung:
    ADVA Communication GmbH ( www.adva.de )


    Die Anwälte der Kanzlei am Wasserturm führen die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt im Hinblick auf die gleichlautende Berufsbezeichnung in anderen deutschsprachigen EU-Ländern mit dem Zusatz "Bundesrepublik Deutschland".

    Die Anwälte der Kanzlei am Wasserturm gehören der folgenden Kammer an:
    Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
    Reinhold-Frank-Strasse 72
    76133 Karlsruhe
    Tel.: 0721 253 40
    Fax: 0721 266 27
    e-mail: info@rak-karlsruhe.de
    web: http://www.rak-karlsruhe.de/

    Für die Tätigkeit der Anwälte der Kanzlei am Wasserturm gelten insbesondere folgende berufsrechtlichen Vorschriften:

    - die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
    - die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    - die Fachanwaltsordnung (FAO),
    - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Diese Vorschriften können Sie einsehen unter http://www.brak.de/

    Haftungshinweis:
    Die Kanzlei am Wasserturm ist bestrebt, vollständige, aktuelle und inhaltlich zutreffende Informationen auf dieser Website darzustellen. Gleichwohl kann die Kanzlei am Wasserturm keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.

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    Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Kanzlei am Wasserturm.

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    Stand: 08.01.2021

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