Nicht einfache Rechtsangelegenheiten rund um das Fachgebiet Sozialrecht löst Rechtsanwalt Nicolas Tenfelde (Fachanwalt für Sozialrecht) aus Bramsche.
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Jetzt Profil anlegenLandessozialgericht Berlin-Brandenburg : Rechtsreferendare sind bei Unfällen auf dem Rückweg von Lehrveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. (Urteil vom 04.12.2024, Az. L 3 U 4/23 ) Sturz nach Verwaltungsrechtslehrgang – Kläger forderte Versicherungsschutz Ein 28-jähriger Rechtsreferendar verletzte sich im Dezember 2017 auf dem Rückweg von einem Verwaltungsrechtslehrgang. In der U-Bahn geriet er durch ein plötzliches Rucken ins Straucheln und verrenkte sich den kleinen Finger der rechten Hand. Nach medizinischen Komplikationen musste der Finger versteift werden, was zu dauerhafter Bewegungseinschränkung führte. Der Kläger, der von Mai 2017 bis Mai 2019 im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin stand, beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Berlin lehnte...
weiter lesenDas Landessozialgericht NRW (Az. L 20 AL 196/22 ) entschied, dass Berufsausbildungsbeihilfe nur bei eigenständigem Haushalt gewährt wird. Gemeinsames Wohnen mit der Mutter Der Kläger, Jahrgang 1996, lebte mit seiner Mutter, die SGB II-Leistungen bezog, in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Bornheim. 2017 schloss er mit ihr einen Untermietvertrag, um ein möbliertes Schlafzimmer für 384,50 Euro monatlich zu mieten. Die Vereinbarung umfasste die Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller und Haushaltsgegenständen wie Herd, Kühlschrank und Waschmaschine. Nach seiner Tätigkeit als Rettungssanitäter begann er 2021 eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement. Die Agentur für Arbeit Düsseldorf verweigerte ihm daraufhin Berufsausbildungsbeihilfe. Sowohl das Sozialgericht Köln als auch das Landessozialgericht NRW...
weiter lesenDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 12 BA 9/23 ) entschied über die Sozialversicherungspflicht von Reportern bei Rundfunkanstalten. Freier Autor oder angestellter Mitarbeiter? Ein Hörfunkreporter beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Klärung seines sozialversicherungsrechtlichen Status im Rahmen seiner Tätigkeit für eine Landesrundfunkanstalt. Er sah sich als freier Autor, der unabhängig über Aufträge entscheiden könne und betonte seine gestalterische Freiheit bei der Produktion von Hörfunkbeiträgen. Allerdings wurden seine Dienste regelmäßig zu vereinbarten Zeiten und Themen genutzt, die ihm von der Rundfunkanstalt vorgegeben wurden. Die DRV entschied, dass der Reporter als Angestellter einzustufen sei, da er persönlich an den Arbeitsort der Anstalt gebunden...
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