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Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Dortmund
Sozialrecht
Landessozialgericht: Kein Anspruch auf Schulbegleitung bei Pflegebedarf
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied in einem Eilverfahren, dass ein achtjähriger Junge keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege als Schulbegleitung hat (Az.: L 16 KR 383/24 B ER ).
Antrag auf Schulbegleitung wegen Diätbedarf
Ein achtjähriger Junge leidet an einer angeborenen Störung des Fettstoffwechsels und benötigt eine spezielle Diät, die regelmäßige Mahlzeiten sowie die Gabe von MCT-Öl umfasst. Die Krankenkasse hatte zwei tägliche Einsätze eines Pflegedienstes während der Schulzeit genehmigt, um die Ölgabe zu gewährleisten. Die Eltern des Jungen beantragten darüber hinaus eine außerklinische Intensivpflege in Form einer Schulbegleitung, die sicherstellen sollte, dass der Junge korrekt und ausreichend isst und im Fall von Erbrechen eingreifen könnte.
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Sozialrecht
Schöffenbezüge und Grundsicherung: LSG entscheidet über Rückzahlungspflicht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im Urteil vom 29. August 2024 (Az. L 11 AS 75/21 ) entschieden, dass Schöffenbezüge bei Bezug von Grundsicherung anzugeben sind, andernfalls droht eine Rückzahlung.
Schöffentätigkeit ohne Meldung an das Jobcenter
Ein Bauingenieur aus Hannover, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezieht, nahm 2014 eine Schöffentätigkeit am Landgericht auf. Trotz dieser zusätzlichen Einkünfte informierte er das Jobcenter nicht.
Für seine Tätigkeit als Schöffe erhielt er in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt etwa 2.800 Euro an Entschädigungen für Zeit- und Verdienstausfall. Dabei hatte er gegenüber dem Gericht angegeben, ein fiktives Einkommen von 3.500 Euro als Ingenieur zu erzielen.
Nachdem das Jobcenter Kenntnis von den erhaltenen Zahlungen erlangte, ... weiter lesen
Sozialrecht
Wenn die Krankenkasse ihr Geld zurückhaben möchte: Regressansprüche im Schadensfall
Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen bedeutet, dass diese im Schadensfall eine Rückforderung gegen Unfallverursacher anstrengen können. Diese Ansprüche unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen, wobei die Beweislast oft umstritten ist. Sie sind entscheidend für die finanzielle Verantwortung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialversicherten im Schadensfall.
Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen: Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche der gesetzlichen Krankenkassen ist § 116 SGB X, der den Forderungsübergang auf die Krankenkasse regelt, sobald diese Heilbehandlungskosten übernimmt. Bei Arbeitsunfällen gelten die speziellen Vorschriften der §§ 104 ff. SGB VII, die besondere Haftungsprivilegien vorsehen. Ein Regress ist hier nur bei grober ... weiter lesen