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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Fachgebiet Sozialrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Henrik Poller (Fachanwalt für Sozialrecht) in Finsterwalde.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Finsterwalde


Sozialrecht Sozialgericht Aachen: Reha-Karre für soziale Teilhabe
Das Sozialgericht Aachen entschied unter dem Aktenzeichen S 19 SO 112/23 , dass eine schwerbehinderte Frau Anspruch auf eine "Reha-Karre" hat. Das Urteil betont die Bedeutung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Teilhabe an Freizeitaktivitäten gefordert Die 36-jährige Klägerin, die an spastischer Tetraparese und Tetraplegie leidet, klagte vor dem Sozialgericht Aachen auf die Bewilligung einer "Reha-Karre", einem speziellen Fahrradanhänger für behinderte Erwachsene. Ihre Familie und Freunde unternehmen regelmäßig Fahrradausflüge, an denen die Klägerin ohne diese spezielle Vorrichtung nicht teilnehmen kann. Die Mutter der Klägerin argumentierte, dass die Tochter ohne die Reha-Karre vollständig von diesen Aktivitäten ausgeschlossen sei, und auch die Assistenzkräfte, die teils ... weiter lesen
Sozialrecht Bundessozialgericht: Arbeitsunfall trotz privater Fahrt möglich
Das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 15/22 R ) hat entschieden, dass ein Arbeitsunfall vorliegen kann, wenn nach einem privaten Ausflug Arbeitsschlüssel abgeholt werden. Unfall nach privatem Ausflug auf dem Weg zur Arbeit Die Klägerin hatte nach einem privaten Wochenendausflug einen Unfall, als sie auf dem Weg zurück zu ihrer Wohnung war. In der Wohnung befanden sich Arbeitsschlüssel und Unterlagen, die sie vor Arbeitsantritt bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums benötigte. Auf diesem Weg verunglückte sie mit ihrem Auto schwer, nur wenige Kilometer von ihrem Wohnort entfernt. Zuvor war sie für ein Wochenende privat unterwegs und wollte die Arbeitsgegenstände vor Beginn ihrer Tätigkeit abholen. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. ... weiter lesen
Sozialrecht Verwaltungsgericht Berlin erkennt tödlichen Wespenstich als Dienstunfall an
Ein Lehrer starb nach einem Wespenstich bei einer dienstlichen Veranstaltung. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass dies als Dienstunfall gilt (Az.: VG 7 K 394/23 ) . Tödlicher Wespenstich bei Lehrertreffen: Senatsverwaltung verweigert Anerkennung als Dienstunfall Der verstorbene Lehrer, der als Beamter in Berlin tätig war, nahm an einem Arbeitstreffen in einem Ruder-Club teil. Es handelte sich um den letzten Tag der Sommerferien und das Treffen diente zur Vorbereitung des neuen Schuljahres. Der Lehrer wies seine Kollegen darauf hin, dass er gegen Wespenstiche allergisch sei und ausgerechnet an diesem Tag sein Notfallmedikament nicht dabei habe. Kurz nach dieser Warnung wurde er beim Kaffeetrinken auf der Terrasse des Clubs von einer Wespe gestochen. Der Stich löste einen anaphylaktischen Schock aus, ... weiter lesen
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