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Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt & Fachanwalt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Köln
Sozialrecht
LSG: Keine Kostenübernahme für Ausbildung eines Assistenzhundes
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 131/23 ) entschied, dass die GKV keine Kosten für die Ausbildung eines Autismus-Assistenzhundes tragen muss.
Hintergrund: Antrag auf Ausbildung eines Assistenzhundes
Eine 49-jährige Frau, die an Autismus leidet, beantragte 2018 bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die Ausbildung ihres Haushundes zum Autismus-Assistenzhund. Die Anschaffung des Hundes hatte ihre Therapeutin empfohlen, da er ihr half, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen.
Die Frau betonte, dass Spaziergänge und Hundetreffen ihre Lebensqualität erheblich verbesserten und das Tier ihr Schutz sowie emotionale Stabilität biete. Sie führte an, dass die zertifizierte Ausbildung des Hundes notwendig sei, damit sie ihn auch in Supermärkte, Arztpraxen und an den ... weiter lesen
Sozialrecht
BSG-Urteil: Keine Freibeträge für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Das Bundessozialgericht entschied am 5. November 2024, dass freiwillig gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner keinen Anspruch auf den Freibetrag haben, der 2020 für pflichtversicherte Betriebsrentner eingeführt wurde (Az. B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R ). Die Entscheidung klärt, dass diese Regelung nicht auf freiwillig Versicherte angewendet wird.
Gesetzliche Regelung zum Freibetrag
Seit 2020 erhalten pflichtversicherte Betriebsrentner einen Freibetrag auf Renten der betrieblichen Altersversorgung, der monatlich vom beitragspflichtigen Einkommen abgezogen wird. Dieser wurde eingeführt, um pflichtversicherte Rentner finanziell zu entlasten und die Attraktivität der Altersvorsorge zu stärken.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sind jedoch laut Gesetzeslage ... weiter lesen
Sozialrecht
BSG-Urteil: Sozialversicherungspflicht von Dozenten ist Einzelfallentscheidung
Das Bundessozialgericht stellte am 5. November 2024 klar, dass die Sozialversicherungspflicht von Lehrenden im Einzelfall entschieden werden muss (Az. B 12 BA 3/23 R ). Die Entscheidung betrifft speziell die Tätigkeit eines Dozenten an einer Volkshochschule und lehnt die Annahme einer fest etablierten Rechtsprechung zu einer automatischen Einstufung als Selbstständige ab.
Versicherungspflicht für VHS-Dozent trotz eigenständiger Arbeit
Eine Volkshochschule, die Kurse zur Erlangung des Realschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg anbietet, hatte mit einem Studenten eine Vereinbarung zur eigenständigen Unterrichtsgestaltung in den Fächern Recht und Politik geschlossen. Laut Vertrag verzichtete die Schule auf Weisungsrechte, stellte jedoch Unterrichtsräume und koordinierte die Unterrichtszeiten in Abstimmung ... weiter lesen