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Jetzt Profil anlegenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.02.2025 – L 12 AS 116/23 ) hat entschieden, dass das Jobcenter als Ausfallbürge für nicht gedeckte medizinische Bedarfe durch die Krankenkasse einstehen muss – auch bei Brillengläsern. Gleitsichtbrille beschädigt – Jobcenter verweigert Zahlung Die Klägerin bezog Bürgergeld vom Jobcenter Köln und hatte sich bereits 2019 eine Gleitsichtbrille angeschafft. Nachdem sie 2020 stürzte und dabei die Brillengläser beschädigt wurden, beantragte sie beim Jobcenter die Kostenübernahme für neue Gläser in Höhe von 780 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Klägerin erhob Klage vor dem Sozialgericht Köln, das diese zurückwies. Daraufhin ging sie in Berufung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erkannte an, dass Reparaturkosten für...
weiter lesenDas Bundessozialgericht (Az. B 2 U 2/23 R ) entschied, dass ein Ex-Fußballprofi trotz Berufskrankheit kein Verletztengeld erhält, wenn Einkünfte weiter fließen. Ex-Profi trotz Krankheit weiter mit Einnahmen aus Praxis Ein ehemaliger Fußballspieler, der inzwischen als selbständiger Physiotherapeut tätig ist, forderte Verletztengeld. Grund war eine anerkannte Berufskrankheit – ein Meniskusschaden, der auf seine Zeit als Profisportler zurückgeht. Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung konnte der Kläger seine physische Tätigkeit in der eigenen Praxis zeitweise nicht mehr ausüben. Dennoch blieb der Umsatz seiner Praxis in dieser Zeit unverändert. Der Kläger war weiterhin in organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und leitenden Funktionen aktiv. Das Bundessozialgericht hatte nun...
weiter lesenDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 3 AS 772/23 ) entschied am 03.04.2025, dass Bürgergeldempfänger eine falsche Einkommensberechnung durch das Jobcenter nicht erkennen müssen, wenn ihnen das nötige Verständnis für komplexe Abrechnungen fehlt. Jobcenter verrechnet sich – Familie soll zahlen Seit Juli 2020 bezog eine dreiköpfige Familie Leistungen zur Existenzsicherung, seit Januar 2023 in Form des Bürgergelds. Im Februar 2021 nahm der Familienvater eine Tätigkeit als Verkäufer auf. Im Arbeitsvertrag war ein Nettoverdienst von 1.600 € ausgewiesen. Diesen Vertrag legte er dem Jobcenter vor. Das Amt nahm irrtümlich ein Bruttogehalt von 1.600 € an, rechnete daraus 1.276,40 € netto abzüglich Freibeträge an und kürzte die Leistungen entsprechend. Später reichte der Mann...
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