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Fachanwalt Reinhard Holterman mit Fachanwaltskanzlei in München bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachgebiet Sozialrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht München


Sozialrecht Schöffenbezüge und Grundsicherung: LSG entscheidet über Rückzahlungspflicht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im Urteil vom 29. August 2024 (Az. L 11 AS 75/21 ) entschieden, dass Schöffenbezüge bei Bezug von Grundsicherung anzugeben sind, andernfalls droht eine Rückzahlung. Schöffentätigkeit ohne Meldung an das Jobcenter Ein Bauingenieur aus Hannover, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezieht, nahm 2014 eine Schöffentätigkeit am Landgericht auf. Trotz dieser zusätzlichen Einkünfte informierte er das Jobcenter nicht. Für seine Tätigkeit als Schöffe erhielt er in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt etwa 2.800 Euro an Entschädigungen für Zeit- und Verdienstausfall. Dabei hatte er gegenüber dem Gericht angegeben, ein fiktives Einkommen von 3.500 Euro als Ingenieur zu erzielen. Nachdem das Jobcenter Kenntnis von den erhaltenen Zahlungen erlangte, ... weiter lesen
Sozialrecht Wenn die Krankenkasse ihr Geld zurückhaben möchte: Regressansprüche im Schadensfall
Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen bedeutet, dass diese im Schadensfall eine Rückforderung gegen Unfallverursacher anstrengen können. Diese Ansprüche unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen, wobei die Beweislast oft umstritten ist. Sie sind entscheidend für die finanzielle Verantwortung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialversicherten im Schadensfall. Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen: Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche der gesetzlichen Krankenkassen ist § 116 SGB X, der den Forderungsübergang auf die Krankenkasse regelt, sobald diese Heilbehandlungskosten übernimmt. Bei Arbeitsunfällen gelten die speziellen Vorschriften der §§ 104 ff. SGB VII, die besondere Haftungsprivilegien vorsehen. Ein Regress ist hier nur bei grober ... weiter lesen
Sozialrecht Sozialgericht Aachen: Reha-Karre für soziale Teilhabe
Das Sozialgericht Aachen entschied unter dem Aktenzeichen S 19 SO 112/23 , dass eine schwerbehinderte Frau Anspruch auf eine "Reha-Karre" hat. Das Urteil betont die Bedeutung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Teilhabe an Freizeitaktivitäten gefordert Die 36-jährige Klägerin, die an spastischer Tetraparese und Tetraplegie leidet, klagte vor dem Sozialgericht Aachen auf die Bewilligung einer "Reha-Karre", einem speziellen Fahrradanhänger für behinderte Erwachsene. Ihre Familie und Freunde unternehmen regelmäßig Fahrradausflüge, an denen die Klägerin ohne diese spezielle Vorrichtung nicht teilnehmen kann. Die Mutter der Klägerin argumentierte, dass die Tochter ohne die Reha-Karre vollständig von diesen Aktivitäten ausgeschlossen sei, und auch die Assistenzkräfte, die teils ... weiter lesen
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