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Fachanwältin Dorothea Körber mit Anwaltskanzlei in Rüsselsheim bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachgebiet Sozialrecht.

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.10.2025, Az. L 21 U 47/23 ) entschied, dass ein Softwareentwickler, der sich bei einem Sprung aus dem Fenster nach der Explosion von E-Roller-Akkus verletzte, keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der Vorfall stelle keinen Arbeitsunfall dar, da kein innerer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice bestand. Explosion von E-Roller-Akkus im Homeoffice Der Kläger arbeitete als Softwareentwickler und nutzte das Wohnzimmer seiner Berliner Wohnung als Homeoffice. Im Januar 2021 befand er sich während einer laufenden Telefonkonferenz, als Rauch in den Raum eindrang. Er öffnete die Tür zum Flur, um die Ursache zu ermitteln. In diesem Moment explodierten zwei Akkus seines E-Rollers, die er neben der Wohnungstür...
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Die Bundesregierung plant, ab 1.1.2026 eine Aktivrente einzuführen. Danach sollen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und trotzdem weiter in einem ganz normalen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt bleiben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die bereits laufende Altersrente wird dabei nicht gekürzt. Ziel des Gesetzgebers ist es, erfahrene Kräfte länger im Betrieb zu halten und Arbeit im Ruhestand attraktiver zu machen. Wichtig ist dabei: Der Entwurf erfasst nur Beschäftigte, nicht aber Selbständige, freie Mitarbeit oder gewerbliche Tätigkeiten. Voraussetzung ist immer eine bereits laufende gesetzliche Altersrente, das Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze und eine echte Beschäftigung nach...
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Die Bundesregierung will das Bürgergeld zum 1. Januar 2026 wieder in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenennen und das Sanktionssystem deutlich verschärfen. Hintergrund ist der Gesetzentwurf vom 17.10.2025, der u.a. härtere Reaktionen bei Arbeitsverweigerung vorsieht. Zugleich bleibt es 2026 bei einer Nullrunde: Die Regelbedarfe werden nicht erhöht, weil die Fortschreibung nach geltendem Recht sogar zu einem geringeren Betrag geführt hätte; der Besitzschutz verhindert das Absenken. Damit steigt der Druck, aber nicht die Leistung. Leistungsinhalt Es bleibt beim Grundmodell: Anspruch haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 15 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§§ 7 ff. SGB II n.F.). Die...
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