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Fachanwalt Dr. Carsten J. Angersbach mit Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt bietet anwaltliche Beratung bei juristischen Problemen im Themenbereich Steuerrecht.
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Zum Fachgebiet Steuerrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dirk Pohl (Fachanwalt für Steuerrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Frankfurt.
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Effizientes, wirtschaftliches Handeln entscheidet heute mehr denn je über den Unternehmenserfolg. Unter diesen Umständen erstaunt es nicht, dass immer mehr Firmen auf Tankkarten setzen. Lesen Sie nach, wieso kleinere und mittlere Unternehmen von diesem Bezahlmittel profitieren. Bargeldlos und flexibel mit Tankkarte bezahlen Dieses Bezahlmittel ist so groß wie eine Kreditkarte und funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Der einzige Unterschied – bei der Tankkarte handelt es sich um eine zweckgebundene Zahlungslösung. Mit einer solchen Plastikkarte können Sie in erster Linie die Tankkosten, manchmal auch noch weitere Dienstleistungen rund ums Fahrzeug wie Autowäsche oder Ölwechsel begleichen. Ein Vorteil dieses Zahlungsmittels liegt auf der Hand: Sie zahlen komfortabel und sicher bargeldlos. Besonders...
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Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...
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Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...
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