Juristische Angelegenheiten aus dem Themenbereich Steuerrecht betreut Rechtsanwältin Lydia Sibyl Gruson (Fachanwältin für Steuerrecht) aus der Stadt Heidenheim.
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 (Az. VI R 3/23 ) entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Wohnungswechsel dem erstmaligen Einrichten eines Arbeitszimmers dient. Homeoffice führte zur Wohnungserweiterung Ein berufstätiges Ehepaar mit Kind lebte zunächst in einer Drei-Zimmer-Wohnung, nutzte das Homeoffice aber nur sporadisch. Als sich durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Arbeit zunehmend in den häuslichen Bereich verlagerte, arbeiteten beide Elternteile vorwiegend im kombinierten Wohn- und Essbereich. Um eine bessere Trennung von Beruf und Privatleben zu ermöglichen, zog die Familie im Mai desselben Jahres in eine größere Fünf-Zimmer-Wohnung. Dort richteten sie zwei Räume als feste Arbeitszimmer ein. Die damit verbundenen...
weiter lesenDas Finanzgericht Köln (Az. 1 K 2206/21 ) entschied, dass ein Ersatzneubau auf dem Grundstück eines abgerissenen Wohnhauses nicht unter die steuerliche Förderung der Wohnraumoffensive fällt. Altes Mietshaus abgerissen und durch Neubau ersetzt Die Kläger, Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses, entschieden sich im Jahr 2020 gegen eine umfassende Sanierung des Altbaus. Statt die Immobilie auf modernen Standard zu bringen, ließen sie das Gebäude vollständig abreißen. Auf demselben Grundstück errichteten sie anschließend ein neues Einfamilienhaus, das erneut zu Wohnzwecken vermietet werden sollte. Nach Abschluss der Bauarbeiten beantragten die Kläger die steuerliche Sonderabschreibung gemäß der Wohnraumoffensive, die 2019 zur Förderung neuen Mietwohnraums eingeführt wurde. Das zuständige...
weiter lesenDas Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) prüft verstärkt grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen ab 50.000 € (ab 2025). Seit dem Ukraine-Krieg werden zudem Verstöße gegen Russland-Sanktionen (z. B. Zahlungen an gesperrte Wallet-Adressen) streng geahndet. 1. Mögliche Verstöße Private Personen können vor allem in folgenden Bereichen gegen das AWG/AWV verstoßen: - Unterlassene Meldung von Direktinvestitionen (z. B. Kauf von Krypto-Assets im Ausland ab 50.000 € ab 2025, § 58 AWV). Die Meldung erfolgt elektronisch über das Zentralmeldesystem (ZA) der Bundesbank. - Embargoverstöße (z. B. Krypto-Transaktionen mit Sanktionsadressaten in Russland, Iran). - Fehlende...
weiter lesen