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Jetzt Profil anlegenDer Vorwurf der Kinderpornografie ist ein schwerwiegendes Thema, das nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche und ethische Dimensionen umfasst. In den folgenden Abschnitten wird die aktuelle Rechtslage beleuchtet, die straffrechtlichen Folgen für Betroffene sowie die damit verbundenen Rechte. ___________ Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Erstberatung mit einem Spezialisten für Sexualstrafrecht . – Rufen Sie uns an 0511-957 337 63 oder buchen Sie online einen Termin . Erhalten Sie noch heute einen Gesprächstermin – telefonisch, auf Wunsch auch sicher verschlüsselt oder vor Ort. Sie erreichen uns auch via Whatsapp . Mehr zum Thema Kinderpornografie....
weiter lesenDie Rolle eines Opfers beschränkt sich in der Regel in einem Strafprozess auf die Aussage als Zeuge. Damit wird den Gefühlen eines Opfers oft nicht Rechnung getragen und häufig führt die Teilnahme an der Hauptverhandlung dann zu einer erneuten Traumatisierung. Die Nebenklage bietet nun die Möglichkeit, sich der von Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage anzuschließen und so eine aktivere Rolle im Prozess wahrzunehmen. Das Opfer hat die Chance, seine Interessen durch die Wahrnehmung von verschiedenen Rechten wahrzunehmen. Zur Nebenklage berechtigt sind Opfer bestimmter Straftaten wie z.B. Körperverletzung, versuchten Tötungsdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Frage, welche Taten zur Nebenklage berechtigten ist in § 395 Absatz 1 der Strafprozessordnung...
weiter lesen1 ) Beginn der Vernehmung Einem Beschuldigten ist bei Beginn seiner Vernehmung mitzuteilen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Zugleich ist er darüber zu belehren, dass es ihm freisteht, auszusagen oder nichts zu sagen und dass er sich jederzeit mit einem Anwalt beraten kann, auch bereits vor der 1. Vernehmung. So bestimmt es § 136 Strafprozessordnung (= StPO). 2) Aussageverweigerungsrecht = Schweigerecht Die Formulierung, einem Beschuldigten steht es frei, zur Sache auszusagen, bedeutet, dass er das Recht hat, keine Aussage zu machen . Er hat ein sog. Aussageverweigerungsrecht . Er darf schweigen . Lediglich seine Personalien - wie sie im Personalausweis vermerkt sind - hat er anzugeben. So wird gewährleistet, dass niemand sich selbst zum...
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