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Jetzt Profil anlegenDas neue Cannabisgesetz (KCanG) birgt rechtliche Fallstricke. So normiert § 34 Abs. 3 KCanG „ besonders schwere Fälle “. Nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter eine Straftat nach § 34 Abs. 1 KCanG begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die nicht geringe Menge im Sinne des KCanG Der Gesetzgeber hat es leider bislang unterlassen, die „nicht geringe Menge“ gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Der Grenzwert für die nicht geringe Menge...
weiter lesenOft wird insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Was bedeutet das und wie kann man sich als Betroffener dagegen wehren? Unterscheidung zwischen 81b Abs.1 Alt.1 und Alt.2 StPO Nach § 81b Abs.1 StPO dürfen erkennungsdienstliche Maßnahmen des Beschuldigten vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens (Alt.1) oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes (Alt.2) notwendig ist. Die erste Alternative stellt eine strafprozessuale, repressive Maßnahme (zur Strafverfolgung) dar, die zweite Alternative eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auswirkungen hat diese Unterscheidung auf die Anforderungen und den Rechtsweg. Beide Alternativen haben...
weiter lesenEine Hausdurchsuchung ist ein gravierender Eingriff in Ihre Privatsphäre und ein Schock für jeden Betroffenen. Gerade bei Vorwürfen im Bereich von Sexualdelikten im Internet häufen sich solche Maßnahmen. Doch ist eine Hausdurchsuchung in diesen Fällen immer rechtmäßig? Dieser Artikel klärt auf und zeigt, wie wichtig es ist, schnell zu handeln und sich rechtlichen Beistand zu suchen. Wie kommt es zu einer Hausdurchsuchung bei Internetdelikten? Oft beginnt alles mit einer Meldung aus den USA. Eine deutsche IP-Adresse wird mit dem Hochladen inkriminierter Dateien auf bestimmten Plattformen in Verbindung gebracht. Die Besonderheit hier: Die Ermittler verfolgen nicht immer die IP-Adresse direkt zurück. Häufig genügt ihnen die mit dem Account...
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