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Das Strafrecht ist ein wesentliches Element des deutschen Rechtssystems und beschäftigt sich mit der Ahndung von Straftaten sowie der Gewährleistung von Rechtsfrieden. In Mannheim, einer Stadt mit großer rechtlicher Bedeutung, ist die Nachfrage nach kompetenten Anwälten im Bereich Strafrecht angestiegen. Dies ist nicht zuletzt auf die Komplexität des deutschen Strafrechts zurückzuführen, die sowohl Laien als auch Fachleute vor Herausforderungen stellt. Das deutsche Strafrecht basiert auf dem Grundsatz "nullum crimen, nulla poena sine lege", was bedeutet, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie durch ein Gesetz zuvor ausdrücklich als Straftat definiert wurde. Der Überblick über dieses Rechtsgebiet in Mannheim zeigt, wie vielfältig die Strafverfahren sind...
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Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Geldwäsche? Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Unter Geldwäsche ist nach § 261 Abs. 1 StGB jede Handlung zu verstehen, die geeignet ist, die rechtswidrige Herkunft eines aus einer Straftat stammenden Vermögensgegenstandes zu verschleiern. Als Folgedelikt setzt § 261 StGB voraus, dass der Täter den Gegenstand aus einer Vortat erlangt hat. Das aus rechtswidriger Vortat stammende Geld soll dabei dergestalt verschoben bzw. weitergereicht werden, dass es in den legalen Finanz- und Wirtschaftssektor gelangen kann und auf diese Weise in „sauberes“ Geld umgewandelt wird. In der Praxis tritt Geldwäsche vorrangig bei Erträgen aus organisierter Kriminalität (Betrug, Korruption oder Drogenhandel) auf....
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Die rechtlichen Folgen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung sind vielschichtig und reichen von rein finanziellen Sanktionen über Zwangsmaßnahmen bis hin zur Möglichkeit einer steuerstrafrechtlichen Ahndung. 1. Folgen einer verspäteten Steuererklärung a) Verspätungszuschlag (§ 152 AO) Ermessensabhängige Festsetzung (§ 152 Abs. 1 AO): Bei Fristüberschreitung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dabei ist zu prüfen, ob die Verspätung entschuldbar ist – dies hat der Steuerpflichtige glaubhaft zu machen. Wiederholte Versäumnisse gelten in aller Regel nicht als entschuldbar. Zwingende Festsetzung (§ 152 Abs. 2 AO): Bei erheblicher Überschreitung (z.B. mehr als 14 Monate für die meisten...
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