Anwalt Transportrecht und Speditionsrecht Köln – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Jürgen Knorre mit Anwaltskanzlei in Köln bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Themenbereich Transportrecht und Speditionsrecht.
Aktuelle Rechtsfälle zum Themengebiet Transportrecht und Speditionsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Johannes Werner Holletschek (Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht) aus der Stadt Köln.
Fachanwalt Wolfgang Schenk mit Anwaltskanzlei in Köln bietet Rechtsberatung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachgebiet Transportrecht und Speditionsrecht.
Zum Fachbereich Transportrecht und Speditionsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwältin Nahida Akkad-Moslener (Fachanwältin für Transportrecht und Speditionsrecht) aus Köln.
Fachanwalt Dr. Marcus Kirchhof mit Fachkanzlei in Köln hilft als Rechtsanwalt Mandanten persönlich bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsgebiet Transportrecht und Speditionsrecht.
Fachanwalt Dr. Günter Kirchhof mit Rechtsanwaltskanzlei in Köln bietet Rechtsberatung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachbereich Transportrecht und Speditionsrecht.
Zum Fachbereich Transportrecht und Speditionsrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Marc Werdein (Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Köln.
Zum juristischen Thema Transportrecht und Speditionsrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Corinna Kuss (Fachanwältin für Transportrecht und Speditionsrecht) in Köln.
Fachanwältin Claudia Braun mit Fachanwaltsbüro in Köln hilft als Rechtsanwalt Mandanten fachkundig bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachbereich Transportrecht und Speditionsrecht.
Fachanwalt Usama Sabbagh mit Kanzlei in Köln unterstützt Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Fachbereich Transportrecht und Speditionsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Transportrecht Speditionsrecht Köln
Transportrecht und Speditionsrecht
Neue Urteile des Landgerichts Frankfurt im Reiserecht: Minderung, Schadensersatz und Verkehrssicherungspflicht.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in jüngster Zeit mehrere wegweisende Urteile im Reiserecht gefällt, die für Reisende und Reiseveranstalter von großer Bedeutung sind. Die Entscheidungen betreffen eine Vielzahl von Problemen, von unvorhergesehenen Änderungen im Reiseverlauf bis hin zu Fehlinformationen durch Fluggesellschaften und Sicherheitsfragen in Hotels. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Urteile und deren Konsequenzen.
1. Schiffsreise in Schottland: Anspruch auf Reisepreisminderung bei Wegfall wesentlicher Programmpunkte
In einem aufsehenerregenden Fall (Az.: 2-24 O 564/23) entschied die Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main zugunsten eines Ehepaars, das eine elftägige Schiffsreise „Das Herz der schottischen Highlands“ für rund 13.000 Euro gebucht ... weiter lesen
Transportrecht und Speditionsrecht
Bei Flugverspätung keine Kostenerstattung für „Aperol Spritz“
Hannover (jur). Fluggäste können sich bei einer Verspätung des Fliegers nicht auf Kosten der Fluggesellschaft mit alkoholhaltigen Getränken „erfrischen“. Im Falle einer Annullierung oder großen Verspätung können Reisende zwar „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ von dem Luftfahrtunternehmen erwarten, nicht aber alkoholhaltige Getränke wie „Aperol Spritz“, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Freitag, 14. April 2023 bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 513 C 8538/22).
Die Kläger hatten einen Hinflug von Hannover über London nach Miami und einen Rückflug von Miami über New York und London nach Hannover gebucht. Bereits mit dem Hinflug erreichten die Kläger ihr Ziel erst mit einer über dreistündigen Verspätung. Der Rückflug wurde sogar ... weiter lesen
Transportrecht und Speditionsrecht
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen.
Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr ... weiter lesen