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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Familienrecht • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ulrich E. Fischer

Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer
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Marienplatz 5
97070 Würzburg
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Über mich
Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer
Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer

Unser Bestreben liegt darin, in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten den Sachverhalt zu erarbeiten und optimale Lösungen zu finden. Dabei legen wir nicht nur die konkreten Schritte dar, sondern auch die damit verbundenen Risiken. Nicht jeder Fall führt zwangsläufig vor Gericht. Solange die Möglichkeit besteht, mit der Gegenseite in Dialog zu treten, sollten wir diese Chance ergreifen.

Die Kanzlei Ulrich E. Fischer besteht seit über 13 Jahren in Würzburg und seit 2008 in Unterpleichfeld mit einer Zweigstelle. Wir kooperieren mit Rechtsanwalt Rainer Fischer, einem ehemaligen Richter am OLG in Bielefeld.

Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer

Spezialisierungen

Im Fokus unserer Bearbeitung stehen hauptsächlich folgende Rechtsgebiete:

  • Scheidungs- und Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Unfallregulierung

Es ist selbstverständlich, dass Herr Rechtsanwalt Fischer regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Adoption
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Eherecht
  • Ehevertrag
  • Eingetragene Lebensgemeinschaft
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Familienrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Pflegschaft
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Unterhaltsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Fahruntüchtigkeit
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Führerscheinentzug
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Kaskoversicherungsrecht
  • Kfz-Versicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Ladungssicherung
  • Lenkzeit
  • Mietwagen
  • MPU
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Parkverbot
  • Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
  • Schleudertrauma
  • Sicherheitsabstand
  • Strafzettel
  • TÜV
  • Umweltplakette
  • Unfallflucht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsrechtsanwalt
  • Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
  • Verkehrsunfall
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verwarnung
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Meine Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Publikationen

  • RA Fischer ergänzt sein Fachwissen zusätzlich durch Vorträge im Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere im Rahmen des BKrfQG.

  • Kanzlei Impressum

    Impressum

    Angaben nach §5 TMG und DL-InfoV:

    Ulrich E. Fischer
    Rechtsanwalt

    Kanzleisitz:

    Marienplatz 5
    97070Würzburg

    Telefon: +49 931 88 07 470
    Telefax: +49 931 88 07 473

    Zweigstelle in Kitzingen:
    Friedenstrasse 3
    97318 Kitzingen

    Telefon: +49 9321 394 7978

    E-Mail: info@rechtsanwalt-fischer-würzburg.de

    Internet: www.rechtsanwalt-fischer-würzburg.de, juramax.de

    Verantwortlich i. S. d. Gesetzes:

    Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer

    Ust-IdNr.: 257/217/41195

    Zuständige Rechtsbereiche:

    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Unfallregulierung

    Meine Berufshaftpflichtversicherung:

    R+V Allgemeine Versicherung AG

    Mittlerer Pfad 24

    70499 Stuttgart

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung R+V-HaftpflichtPolice Nr.: 407 84 346517000

    Berufsbezeichnung:

    Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde mir gemäß § 8 BRAO von der

    Rechtsanwaltskammer Bamberg

    Friedrichstraße 7
    96047 Bamberg
    Telefon: 0951 / 98 20 0
    Telefax: 0951 / 20 35 03
    Internet: www.rakba.de

    verliehen.

    Rechtsanwaltskammer:

    RA FISCHER ist Mitglied der

    Rechtsanwaltskammer Bamberg
    Friedrichstraße 7
    96047 Bamberg

    Telefon: 0951 986 20-0
    Telefax: 0951 2035 03

    Die Rechtsanwaltskammer Bamberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei haben ihre Berufszulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht erworben.

    Für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts gelten besondere berufsrechtliche Regelungen:

    Die für mich maßgeblichen beruflichen Regelungen:

    • BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte
    • BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
    • RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

    und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft. Die Vorschriften sind einzusehen bei www.brak.de.

    Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) beinhalten besondere Pflichten für die Tätigkeit der Rechtsanwälte. Dort sind beispielsweise die Zulassung als Rechtsanwalt und seine Pflichten gegenüber den Mandanten und der gegnerischen Partei geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bezogen auf bestimmte einzelne Tätigkeiten. Das RVG schreibt vor, welche Gebühren ein Rechtsanwalt hier fordern darf, und sie enthält beispielsweise das Verbot, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

    Weitere Informationen zum Berufsrecht und die maßgebenden Rechtsgrundlagen bietet die Bundesrechtsanwaltskammer hier:
    http://www.brak.de/aktuelles/1.Seite/TDG.html

    Die Angaben auf der Website von der Kanzlei Fischer dienen lediglich der allgemeinen Informationen und sind nicht als Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatungen zu sehen. Rechtsanwalt Fischer haftet außerhalbe des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens weder vertragsrechtlich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch auf sonstige Weise für Verluste oder Schäden, die aus dem Vertrauen auf die auf dieser Website gegebenen Informationen oder aus einer Unterbrechung oder Verzögerung der Zugriffsmöglichkeiten auf diese Website resultieren.

    Urheberrechte

    Die Eigentumsrechte an dieser Website sowie die Urheberrecht an den auf dieser Website bereitgestellten Inhalten liegen ausschließlich bei Rechtsanwalt Fischer. Die Anwaltskanzlei oder andere Mitgliedssozietäten identifizieren Namen, Bilder und Logos sind eingetragene Marken der Mitgliedssozietäten der Anwaltskanzlei Fischer.

    Sie können unveränderte Auszüge aus dieser Website für Ihre persönlichen Zwecke ausdrucken oder auf sonstige Weisen vorübergehend speichern, sofern Sie hierbei sämtliche Urheberrechts- und Eigentumshinweise unverändert übernehmen.

    Davon abgesehen darf diese Website weder ganz noch auszugsweise ohne die vorherige schriftliche Einverständniserklärung vom Rechtsanwalt Fischer kopiert, modifiziert oder auf Medien jedweder Art (z.B. auf einer anderen Website) öffentlich dargeboten oder neu veröffentlicht werden. Alle Urheberrechte vorbehalten.

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