Es gibt insgesamt aktuell 20 Fachgebiete in denen man Fachanwalt werden kann. Seit 2007 zählt dazu auch das „Urheber- und Medienrecht“. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es bisher lediglich 154 Fachanwälte in diesem Bereich. Einen Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin sowie einen Fachanwalt für Medienrecht inBerlin finden Sie auch hier auf Fachanwalt.de. Was beinhaltet das Medienrecht und das Urheberrecht genau? Das Urheberrecht, auch Leistungsschutzrecht, dient vor allem dem Schutz geistigen Eigentums für dem Zugriff Dritter. Das Urheberrecht enthält daher Vorschriften, die dazu führen, dass der Eigentümer des geistigen Eigentums frei über sein Eigentum disponieren kann. Insbesondere gehört zu den Dispositionsvorschriften des Rechtsgebietes das wichtige Nutzungsrecht. Wie wird man Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Medienrecht in Berlin?
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. März 2025 entschieden, dass Medien besonders hohe Anforderungen an die Prüfung der Authentizität und Zuverlässigkeit ihrer Quellen erfüllen müssen, wenn sie über sensible Inhalte, wie Chatprotokolle mit mutmaßlich rechtsextremistischem Inhalt berichten. Insbesondere wenn die Informationen aus Dateien stammen, die durch Hackerangriffe erlangt wurden, sind Medien verpflichtet, die Echtheit der Daten und die Vertrauenswürdigkeit der Quelle sorgfältig zu überprüfen. Hintergrund des Urteils: Facebook-Chatprotokolle und Medienberichterstattung über rechtsextremistische Inhalte Im Jahr 2018 veröffentlichten zwei Medien, Artikel mit Zitaten aus Facebook-Chatprotokollen , die rechtsextremistische und fremdenfeindliche Äußerungen enthielten und...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20. März 2025 entschieden, dass eine Verdachtsberichterstattung nur dann rechtmäßig ist, wenn der betroffenen Person vorab konkret Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Diese Entscheidung verschärft die rechtlichen Anforderungen an eine ausgewogene journalistische Berichterstattung deutlich – insbesondere dort, wo Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Die Ausgangslage: Darstellung in Dokumentation löst juristische Prüfung aus Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Medienunternehmen eine mehrteilige Dokumentation über den Tod des CDU-Politikers Uwe Barschel veröffentlicht. Ein ehemaliger Geheimagent wurde dabei so in Szene gesetzt, dass beim Publikum der Verdacht aufkommen konnte, dieser sei in den Fall verwickelt. Obwohl der...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil v. 6.2.2025 - 16 U 8/24 eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über das Privatleben prominenter Personen getroffen. Kernfrage war, in welchem Umfang Medien über private Beziehungsdetails berichten dürfen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen, was klare Maßstäbe für das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht setzt. Selbstöffnung & Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten Ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Berichterstattung ist die sogenannte " Selbstöffnung ". Das OLG Frankfurt stellte klar, dass diese nicht als Freibrief für eine umfassende mediale Durchleuchtung des Privatlebens interpretiert werden...
weiter lesenI. Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht
Die Erlangung des Fachanwaltstitels setzt den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse voraus. Hierzu hat der Rechtsanwalt in der Regel an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Dieser Kurs deckt dabei alle relevanten Bereiche der Fachanwaltschaft ab. Der Lehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Des Kurs hat zum Ziel, dass die Teilnehmer das nötige Fachwissen in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, des Leistungsschutzrechts, des Urhebervertragsrechts bekommen. Zusätzlich vermittelt der Fachanwaltslehrgang das Verlagsrecht und Rundfunkrecht. Innerhalb des Rundfunkrechts spielt das Recht der öffentlichen Wort- und Berichtserstattung eine wesentliche Rolle.
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind nach der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts,
Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des
Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen
und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
II. Fälle aus dem Urheber- und Medienrecht
Zusätzlich zu den obigen theoretischen Kenntnissen hat der Rechtsanwalt zur Erlangung des Fachanwaltstitels praktische Erfahrungen nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch Falllisten. Im Urheber- und Medienrecht muss der Rechtsanwalt 80 Fälle aus den obigen Rechtsgebieten vorweisen, davon müssen mindesten 20 Fälle gerichtliche Verfahren sein. Hat der Rechtsanwalt den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert und die geforderten Fälle und Gerichtsverfahren nachgewiesen, so kann er Fachanwalt für Urheberecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Medienrecht in Berlin werden.