Es gibt wohl kaum einen, der mit dem Verkehrsrecht im Lebensverlauf noch nicht in Kontakt gekommen ist. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als PKW-Fahrer oder auch als Kraftradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, ergo der Veränderung des Ortes von Personen und Gütern, in Zusammenhang stehen. Normiert findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in einer großen Anzahl an Gesetzen und Vorschriften. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die FeV, das StVG und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Welche rechtlichen Konsequenzen kann es nach sich ziehen, auch wenn man nicht direkt in einen Verkehrsunfall involviert ist? Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um einen klassischen Rechtsbereich. Vielmehr setzt es sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Summa summarum sind es ...
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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25 ) klargestellt, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt und bußgeldbewehrt ist. Bußgeld bestätigt: E-Zigarette bedienen am Steuer verboten Der zum Tatzeitpunkt 46 Jahre alte Mann aus Köln befuhr am Nachmittag des 22. März 2024 mit seinem Audi A6 die Autobahn A 59 bei Sankt Augustin. Zwei Polizeibeamte beobachteten, dass der Fahrer während der Fahrt wiederholt Tippbewegungen an einem Gerät im vorderen Fahrzeuginnenraum ausführte. Aufgrund dieses Verhaltens gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. In der Folge setzte die Stadt Siegburg gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fest. Gegen diesen...
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Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Allerdings ist ein Verkehrsunfall nur eine Möglichkeit, mit dem Verkehrsrecht in Berührung zu kommen. Noch öfter als Unfälle auf Straßen sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Die meisten minder schweren Verstöße im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. In welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Delikt einen Strafzettel. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig Euro belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen zusätzliche Kosten. Hat man z.B. eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen, eine Nötigung im Straßenverkehr oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Wurde innerorts wie außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu max. 20 km/h überschritten, dann wird das lediglich mit einer Geldstrafe geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht überweisen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zum Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. In der Umgangssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Sanktionen deutlich drastischer ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Ergänzungskursen teilzunehmen oder die Probezeit wird verlängert. Auch Fahren unter Alkoholeinfluss hat drastische Strafen zur Konsequenz. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol bekommt und wie hoch das Bußgeld ausfällt, das hängt von der Promillehöhe ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine MPU angeordnet werden.
Die allermeisten Menschen sind heutzutage zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Verliert man den Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das berufliche und persönliche Leben oft schlimme Folgen haben. Und auch eine hohe Geldstrafe kann die persönliche finanzielle Situation extrem negativ belasten. Genau aus diesem Grund sollte man bei Problemstellungen im Verkehrsrecht unverzüglich einen Anwalt oder eine Anwältin zum Verkehrsrecht in Aachen kontaktieren. Der Rechtsanwalt aus Aachen für Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Anwalt in Aachen für Verkehrsrecht ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn sich zum Beispiel die Versicherung weigert, einen Wildschaden zu regulieren oder ein Bußgeld aufgrund einer fehlenden Umweltplakette ausgesprochen wurde. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Vor allem wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem schwieriger gestaltet und vielleicht sogar eine Freiheitsstrafe im Raum steht, sollte man sich von Anfang an an einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht aus Aachen wenden. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht sollte z.B. umgehend konsultiert werden, wenn eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung anhängig ist oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn die Beschuldigung vorliegt, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der ideale Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur über die rechtliche Situation aufklären. Er wird auch den Schriftverkehr mit dem Gegner führen und bei Bedarf seinen Mandanten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsgebiet Verkehrsrecht eine zusätzliche Qualifikation erworben. D.h., er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein großes Fachwissen in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Hiervon wird der Klient profitieren. So wird es dem Verkehrsanwalt im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot zu verhindern und ein ausgesprochenes Bußgeld zu minimieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im schlimmsten Fall gedroht hätte, kann der Anwalt im besten Fall vermeiden.