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Es gibt wohl kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Laufe seines Lebens noch nicht in Kontakt gekommen ist. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Kraftradfahrer oder als PKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Regeln und Vorschriften bei einer örtlichen Veränderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Verkehrswegen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Vielzahl an Einzelgesetzen und Vorschriften geregelt. Von höchster Relevanz sind hierbei die FeV, die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Fahrradunfall, Motorradunfall, Fußgängerunfall, Autounfall – für jede Art von Verkehrsunfall gilt das Verkehrsrecht

Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um einen klassischen Rechtsbereich. Vielmehr setzt es sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Insgesamt sind es 5 Teilbereiche: das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Eine Unfall zählt zu ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Aschaffenburg


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Aschaffenburg

Fachanwalt Verkehrsrecht Aschaffenburg
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... den Anlässen, in der man als Person mit am ehesten mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Auffahrunfall, ein Parkunfall, ein Wildunfall, ein Gefahrgutunfall oder ein Unfall auf der Autobahn wie eine Massenkarambolage. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Fahrradunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die daraus resultierenden Folgen nicht selten groß. Der Unfallhergang muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss verfasst werden, die exakten Unfallschäden sind zu bewerten. Hierfür ist es oft unerlässlich, dass detaillierte Gutachten erstellt werden. Sind die Konsequenzen für das eigene Auto lediglich eine Minderung des Wertes oder handelt es sich um einen Totalschaden? Wer kommt für die Abschleppkosten auf? Ist es zu Personenschäden gekommen? Muss Schmerzensgeld gezahlt werden zum Beispiel aufgrund eines Schleudertraumas? Bei einem Unfallgeschehen können sich sogar dann rechtliche Konsequenzen ergeben, wenn man gar nicht direkt beteiligt ist. So sind heutzutage Gaffer z.B. nicht mehr sicher vor einer Strafe. Ebenso verfolgt werden das Versperren der Rettungsgasse und selbstverständlich eine unterlassene Hilfeleistung.

Verkehrsordnungswidrigkeiten - kaum ein Teilnehmer am Straßenverkehr, der diese noch nicht begangen hat

Jedoch ist ein Unfall im Straßenverkehr nur eine Möglichkeit, mit dem Verkehrsrecht in Konflikt zu geraten. Noch deutlich häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu einem Problem werden. Die meisten kleinen Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. seinen PKW im eingeschränkten Halteverbot abgestellt oder die maximale Parkdauer überschritten, erhält man dafür einen Strafzettel, der in der Umgangssprache auch als Knöllchen bezeichnet wird. Das Knöllchen kann bis zu 65 Euro betragen. Eventuell können noch zusätzliche Kosten durch eine nötige Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Bei anderen Vergehen im Straßenverkehr wie einer Gefährdung oder einer Nötigung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Folge ein Bußgeldverfahren sein. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, erhält man bis zu einer Überschreitung von max. 20 km/h (innerorts sowie außerorts) lediglich einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldstrafe eingefordert wird. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann bekommt man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Diese sind ugs. auch als Flensburg Punkte bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich drastischer ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Aufbaukursen teilzunehmen oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss erhält und wie hoch das Bußgeld ausfällt, das hängt von der Blutalkoholkonzentration ab. Auch ein Führerscheinentzug, ein Fahrverbot und die Anordnung einer MPU können die Folge von Alkohol am Steuer sein.

Bei verkehrsrechtlichen Problemen hilft ein Verkehrsanwalt weiter

Für einen großen Teil der Menschen ist es heutzutage lebenswichtig, ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, kann das für das persönliche und berufliche Leben oftmals drastische Konsequenzen haben. Und auch, wenn man ein hohes Strafgeld bezahlen muss, kann das zu durchaus üblen finanziellen Problemen führen. Daher sollte man sich bei Problemstellungen im Verkehrsrecht sofort an einen Anwalt aus Aschaffenburg zum Verkehrsrecht wenden. Der Rechtsanwalt in Aschaffenburg für Verkehrsrecht ist nicht bloß der allerbeste Ansprechpartner, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Anwalt aus Aschaffenburg für Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man zum Beispiel beschuldigt wird, einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben oder die Versicherung Schwierigkeiten macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Verkehrsanwalt kann z.B. auch darüber aufklären, ob Dashcam Aufzeichnungen als Beweis verwertbar sind. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Fällen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Freiheitsstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es zu empfehlen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg aufzusuchen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein kompetenter Partner, wenn z.B. ein Verfahren wegen Unfallflucht im Raum steht oder ein tödlicher Unfall verursacht und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn man des Kennzeichenmissbrauchs beschuldigt wird, zum Beispiel um ein Abschleppen zu vermeiden, ist ein Fachanwalt die optimale Kontaktperson. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur ausführlich über die Rechtslage informieren und die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsbereich Verkehrsrecht eine zusätzliche Qualifikation absolviert. Das heißt, er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein außerordentliches fachliches Know-how in allen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Hiervon wird der Klient profitieren. So wird der Verkehrsanwalt im Optimalfall ein Fahrverbot abwenden, ein Bußgeld minimieren und eine Freiheitsstrafe umgehen können.

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