Anwalt Verkehrsrecht Aschersleben – Fachanwälte finden!

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Anwalt Verkehrsrecht Aschersleben (© Karina Baumgart - Fotolia.com)

Es gibt vermutlich kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Laufe seines Lebens noch nicht in Berührung ist. Sei es als Motorradfahrer, als PKW Fahrer, als Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Personen und Gütern, in Zusammenhang stehen. In der BRD ist das Verkehrsrecht in einer großen Vielzahl an Einzelgesetzen und Vorschriften geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), das StVG und durch die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Radunfall, Kraftradunfall, Autounfall, Fußgängerunfall – für jede Art von Verkehrsunfall gilt das Verkehrsrecht

Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um kein klassisches Rechtsgebiet, denn es setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Summa summarum sind es 5 Teilbereiche: das Versicherungsrecht, das ...

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Rechtsprobleme zum Fachgebiet Verkehrsrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Hans-Reinhard Meißner (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus Aschersleben.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Aschersleben


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Aschersleben

... Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Als Person ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am häufigsten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Auffahrunfall, ein Parkunfall, ein Wildunfall oder ein Autobahnunfall (z.B. Massenkarambolage auf der Autobahn). Auch als Fußgänger kann man in einen PKW-Unfall, Fahrradunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist ein Unfallereignis eingetreten, dann können die Folgen durchaus gravierend sein. Der Unfallhergang muss geklärt werden, ein Unfallbericht muss geschrieben werden, die exakten Unfallschäden sind einzuschätzen. Hierfür ist es oftmals unumgänglich, dass aufwendige Gutachten verfasst werden. Wie sieht es mit dem eigenen Auto aus? Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer bezahlt für das Abschleppen? Ist es zu Schäden bei Personen gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schadenersatz oder Schmerzensgezahlt gefordert oder bezahlt wird? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in den Unfall involviert sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Gaffer sind heutzutage nicht mehr vor einer rechtlichen Verfolgung sicher.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Doch ein Verkehrsunfall ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch öfter sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt gerät. Die meisten minder schweren Verstöße im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit bewertet und sind mit einem Bußgeld belegt. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Vergehen einen Strafzettel. Dieser kann sich auf bis zu 65 € belaufen plus Gebühren für ein Abschleppen. Bei anderen Delikten im Straßenverkehr wie einer Nötigung oder einer Gefährdung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Folge ein Bußgeldverfahren sein. Wurde innerorts wie außerorts die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies lediglich mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugestellt und muss den Betrag termingerecht überweisen. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann erhält man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Diese sind ugs. auch als Flensburg Punkte bekannt. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Konsequenzen deutlich drastischer. So kann zum Beispiel die Probezeit verlängert werden, man kann verpflichtet werden an speziellen Kursen teilzunehmen oder man verliert den Führerschein sogar komplett. Auch wer betrunken oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, der muss mit drastischen Folgen rechnen. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol bekommt und wie hoch die Geldstrafe ausfällt, das hängt von der Promillehöhe ab. Auch ein Fahrverbot, ein Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können die Folge von Alkohol am Steuer sein.

Bei Problemen im Verkehrsrecht hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht weiter

Für einen Großteil der Menschen ist es heute essentiell, einen PKW fahren zu dürfen. Verliert man den Führerschein aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, kann das für das berufliche und persönliche Leben oft schlimme Folgen haben. Und auch Geldstrafen können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Genau deshalb ist es dringend empfohlen, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Anwalt zum Verkehrsrecht in Aschersleben zu wenden. Der Anwalt oder die Anwältin in Aschersleben zum Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt in Aschersleben für Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld verlangen kann und in welcher Höhe dieses sich bewegt. Dasselbe gilt für Schadenersatz. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Fällen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Freiheitsstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es angeraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Aschersleben aufzusuchen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht sollte z.B. sofort konsultiert werden, wenn eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man beschuldigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht fachkundig die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur beraten, sondern auch die Gerichtsvertretung übernehmen. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein überdurchschnittliches Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Klienten. So wird der Verkehrsanwalt im Idealfall eine Freiheitsstrafe vermeiden, ein etwaiges Bußgeld minimieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.

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