Das Verkehrsrecht berührt jeden Menschen, der sich im Straßenverkehr bewegt. Sei es als Autofahrer, als Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger. Das Verkehrsrecht fasst in sich alle Vorschriften und Gesetze zusammen, die den Transport von Personen und auch Waren auf öffentlichen Straßen betreffen. Das Verkehrsrecht auf deutschen Verkehrswegen ist durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften geregelt. Von tragender Bedeutung sind dabei die StVO, die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Motorradunfall, Radunfall, Autounfall, Fußgängerunfall – für jede Art von Unfall im Straßenverkehr gilt das Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilgebieten zusammen. Summa summarum sind es 5 Teilgebiete: das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Eine Unfall zählt zu den Situationen, in der man als Person mit am ehesten mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt. Hierzu zählen nicht bloß Unfälle mit dem eigenen PKW wie ein Wildunfall, ein Parkunfall oder ein Auffahrunfall. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Motorradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die Konsequenzen oftmals weitreichend. So muss nicht nur der Unfallhergang offen gelegt werden. Es muss zudem ein Unfallbericht erstellt werden und ferner gilt es die Unfallschäden einzuschätzen. In vielen Fällen müssen dafür detaillierte und aufwendige Unfallgutachten verfasst werden. Sind die Folgen für das eigene Auto lediglich eine Minderung des Wertes oder handelt es sich um einen technischen Totalschaden oder um einen wirtschaftlichen Totalschaden? Wer kommt für die Kosten der Abschleppung auf? Ist es zu Schäden bei Personen gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schadenersatz oder Schmerzensgezahlt gefordert oder bezahlt wird? Probleme können sich bei einem Unfall sogar dann ergeben, wenn man gar nicht aktiv am Geschehen beteiligt war, sondern als Schaulustiger (Gaffer) an der Seite stand, die Rettungsgasse versperrt hat oder keine Erste Hilfe geleistet hat (unterlassene Hilfeleistung).
Verkehrsordnungswidrigkeit und die Folgen: Punkte in Flensburg oder Bußgeld
An einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein ist allerdings nur eine von mehreren Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen kann. Noch öfter als Unfälle auf Straßen sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgesetzt. Hat man beispielsweise die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Vergehen einen Strafzettel. Dieser kann sich auf bis zu 65 € belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Bei anderen Vergehen im Straßenverkehr wie einer Gefährdung oder einer Nötigung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Konsequenz ein Bußgeldverfahren sein. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, dann erhält man für dieses Fehlverhalten nur einen Bußgeldbescheid, vorausgesetzt, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht höher lag als 20 km/h über der festgesetzten maximalen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb von Orten sowie außerhalb von Ortschaften). Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zum Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist umgangssprachlich auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Sanktionen deutlich gravierender ausfallen. Man kann den Führerschein komplett verlieren, gezwungen werden an Aufbaukursen teilzunehmen oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, der muss mit drastischen Strafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und etwaige weitere Strafen sind davon abhängig, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Neben Flensburger Punkten und einer Geldstrafe kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Wahrscheinlichen.
Bei Problemen im Verkehrsrecht hilft ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiter
Für einen Großteil der Menschen ist es heute essentiell, einen PKW fahren zu dürfen. Verliert man den Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das persönliche und berufliche Leben oft drastische Folgen haben. Und auch Geldstrafen können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Genau deshalb ist es unbedingt empfohlen, sich bei Problemen im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Bützow zu wenden. Ein Rechtsanwalt aus Bützow im Verkehrsrecht ist nicht nur die beste Anlaufstelle, wenn man einen Bußgeldbescheid erhalten hat, gegen den man vorgehen möchte. Der Anwalt aus Bützow für Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise beschuldigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder der Versicherer Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Anwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Fällen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es zu empfehlen, einen Fachanwalt im Verkehrsrecht aus Bützow aufzusuchen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn z.B. ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht anhängig ist oder ein tödlicher Unfall verursacht und Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn die Anschuldigung im Raum steht, einen Kennzeichenmissbrauch verübt zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur informieren, sondern auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt, der auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht spezialisiert ist, verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über große Erfahrung. Hiervon wird der Klient profitieren. So wird der Verkehrsanwalt im Idealfall eine Freiheitsstrafe abwenden, ein verhängtes Bußgeld minimieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.
Am Forsthof 22 , 18246 Bützow
Rechtsanwalt André Westphal mit Kanzlei in Bützow hilft Mandanten persönlich bei juristischen Fällen zum Schwerpunkt Verkehrsrecht.

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