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Fachanwalt Thomas Kaschper mit Fachkanzlei in Eberbach hilft Mandanten persönlich bei Rechtsfragen im Fachgebiet Verkehrsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Eberbach
Verkehrsrecht
Autofahrer darf auch Blitzer-App der Beifahrerin nicht nutzen
Karlsruhe (jur). Nutzt ein Autofahrer die „Blitzer-App“ auf dem abgelegten Mobiltelefon seiner Beifahrerin, muss er mit einer Geldbuße rechnen. Denn gegen das Verbot, sich Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen zu lassen, wird auch dann verstoßen, wenn dies mit einem fremden Mobiltelefon geschieht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Donnerstag, 17. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 2 ORbs 35 Ss9/23).
Damit muss ein 64-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen der Nutzung einer „Blitzer-App“ eine Geldbuße zahlen. Der Mann war am 31. Januar 2022 in Heidelberg zu schnell gefahren. Als die Polizei ihn anhielt, schob er noch schnell das auf der Mittelkonsole des Autos abgelegte Mobiltelefon seiner Beifahrerin zur Seite.
Die Polizeibeamten entdeckten ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Versehentliches Linksfahren ist nicht zwingend „rücksichtslos“
Zweibrücken. Menschen, die in Thailand sieben Wochen an den Linksverkehr gewöhnt waren und in bei der ersten Fahrt in Deutschland auch auf der linken Seite fahren, sind regelmäßig nicht „rücksichtslos“. Bei einem derartigen Verstoß gegen das in Deutschland geltende Rechtsfahrgebot ist von einer Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit auszugehen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 28. November 2022 (Az.: 1 OLG 2 § 34/22).
Mit dieser Entscheidung kann ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz auf eine mildere Strafe hoffen. Der Mann hatte sieben Wochen Urlaub in Thailand gemacht und kehrte am 2. Januar 2022 nach Deutschland zurück. Nach einem 11,5-stündigen Flug schlief er vier Stunden, bevor er ins Auto stieg.
In Thailand herrscht Linksverkehr, ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Gilt rechts vor links auch auf einem Parkplatz?
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.11.2022, VI ZR 344/21, entschieden:
„Die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO Anwendung, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt.“
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger befuhr mit seinem Pkw eine zwischen Parkflächen befindliche Fahrgasse auf dem Parkplatz eines Baumarktes.
Der Beklagte befuhr von links kommend eine diese Gasse kreuzende Fahrspur. Wegen eines parkenden Sattelzuges hatten beide Parteien ein eingeschränktes ... weiter lesen