Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsbereich, mit dem die meisten Bürger bereits einmal in Berührung gekommen sind. Sei es als Autofahrer, als Motorradfahrer, als Radfahrer oder auch als Fußgänger. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, ergo der Veränderung des Ortes von Personen und Gütern, in Zusammenhang stehen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Vielzahl an Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt. Was laut Verkehrsrecht erlaubt ist, wird im weitesten Sinne im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ferner von großer Bedeutung sind die StVZO sowie die FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Der Verkehrsunfall und seine Konsequenzen Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um keinen klassischen Rechtsbereich, denn es setzt sich aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammen. Insgesamt sind es 5 Teilbereiche: das Versicherungsrecht, das ...
Wörthstraße 3 , 36037 Fulda
Zum juristischen Thema Verkehrsrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwalt Andreas Hans Fritsch (Fachanwalt für Verkehrsrecht) in dem Ort Fulda.
Sturmiusstraße 15 , 36037 Fulda
Zum Rechtsgebiet Verkehrsrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Jan Dworazik (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Fulda.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Am Rosengarten 14 , 36037 Fulda
Zum Fachbereich Verkehrsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Michael Körbel (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit Fachanwaltssitz in Fulda.
Kanalstraße 4 , 36037 Fulda
Rechtsanwalt Norbert Melcher mit Fachanwaltsbüro in Fulda hilft als Rechtsanwalt Mandanten persönlich bei juristischen Auseinandersetzungen zum Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Marienstraße 3 , 36039 Fulda
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themenbereich Verkehrsrecht löst Rechtsanwalt Axel Scheld von Alt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) in Fulda.
Am Stockhaus 8, 36037 Fulda
Zum Themenbereich Verkehrsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Stefan Schulze (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit Kanzlei in Fulda.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Der Konsum von CBD-Produkten gilt im Alltag als rechtlich unbedenklich. Doch sobald man am Steuer sitzt, wiegt man sich oft in falscher Sicherheit. Wenn bei einer polizeilichen Kontrolle auch nur Spurenelemente von THC nachgewiesen werden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn man keinen Rausch erlebt, können CBD-Produkte bis zu 0,3 % THC enthalten. Bei regelmäßiger Einnahme können sich geringe THC-Mengen im Fettgewebe anreichern und unter Umständen zur Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts führen. Der neue Grenzwert nach § 24a StVG Dieser Wert wurde im August 2024 von dem bisherigen 1,0 ng/ml Blutserum angehoben und wurde angepasst, um in etwa der Beeinträchtigung von 0,2 Promille Alkohol zu entsprechen. Damit ist das Autofahren nach dem Konsum von CBD aber nicht unbedenklich. Wird diese...
weiter lesen
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25 ) klargestellt, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt und bußgeldbewehrt ist. Bußgeld bestätigt: E-Zigarette bedienen am Steuer verboten Der zum Tatzeitpunkt 46 Jahre alte Mann aus Köln befuhr am Nachmittag des 22. März 2024 mit seinem Audi A6 die Autobahn A 59 bei Sankt Augustin. Zwei Polizeibeamte beobachteten, dass der Fahrer während der Fahrt wiederholt Tippbewegungen an einem Gerät im vorderen Fahrzeuginnenraum ausführte. Aufgrund dieses Verhaltens gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. In der Folge setzte die Stadt Siegburg gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fest. Gegen diesen...
weiter lesen
Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
weiter lesen
Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch weitaus häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Problem bereiten. Kleinere Vergehen im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden im Regelfall mit einem Bußgeld verfolgt. Wie hoch die Strafe ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Der Strafzettel kann bis zu 65 € betragen. Eventuell können noch zusätzliche Kosten durch eine nötige Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Hat man z.B. einen anderen Autofahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat dies ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Konsequenz. Wurde innerorts wie außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu max. 20 km/h überschritten, dann wird das lediglich mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht begleichen. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann bekommt man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Diese sind ugs. auch als Flensburg Punkte bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich drastischer ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Ergänzungskursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch Alkohol am Steuer hat drastische Strafen zur Folge. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Höhe der Promille ab. Auch ein Führerscheinentzug, ein Fahrverbot und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können die Folge von Alkohol am Steuer sein.
Die meisten Bürger sind in der heutigen Zeit auf den Besitz eines Führerscheins zwingend angewiesen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das berufliche und persönliche Leben oft schlimme Konsequenzen haben. Und auch eine hohe Geldstrafe kann die persönliche finanzielle Situation außerordentlich negativ belasten. Genau deshalb ist es unbedingt angeraten, sich bei Problemen im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Anwalt im Verkehrsrecht in Fulda zu wenden. Der Anwalt aus Fulda zum Verkehrsrecht ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, wenn der Führerscheinentzug droht oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Anwalt aus Fulda zum Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses sich bewegt. Das gleiche gilt für Schadenersatz. Des Weiteren kann der Verkehrsanwalt darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, dass Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zugelassen werden. Gerade wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem komplexer gestaltet und vielleicht sogar eine Freiheitsstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von Anfang an an eine Fachanwaltskanzlei im Verkehrsrecht in Fulda wenden. Der Fachanwalt im Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn beispielsweise ein Verfahren wegen Unfallflucht anhängig ist oder ein tödlicher Unfall verursacht und Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn man beschuldigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht fachkundig die Rechtsvertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur ausführlich über die Rechtslage aufklären und den Schriftverkehr mit dem Gegner führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsgebiet Verkehrsrecht eine zusätzliche Qualifikation erworben. Das heißt, er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein großes fachliches Know-how in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Hiervon wird der Mandant profitieren. So wird es dem Verkehrsanwalt im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot zu verhindern und ein ausgesprochenes Bußgeld zu reduzieren. Auch eine Freiheitsstrafe, die im schlimmsten Fall bevor gestanden hätte, kann der Rechtsanwalt im besten Fall abwenden.