Es existiert kaum ein anderer Rechtsbereich, mit dem so gut wie jeder im Lebensverlauf konfrontiert ist: das Verkehrsrecht. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als Autofahrer oder auch als Motorradfahrer. Das Verkehrsrecht fasst in sich sämtliche Vorschriften und Gesetze zusammen, die den Transport von Waren sowie Personen auf öffentlichen Straßen betreffen. Das Verkehrsrecht auf deutschen Verkehrswegen ist durch viele Vorschriften und Gesetze geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO (Straßenverkehrsordnung), die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), die FeV, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Ein Verkehrsunfall egal ob mit PKW, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Kraftrad hat weitreichende Folgen Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um ein klassisches Rechtsgebiet. Vielmehr setzt es sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Zu den Teilgebieten zählen das Versicherungsrecht, das ...
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Zum Themenbereich Verkehrsrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dimitri Spiridonov (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit Fachanwaltssitz in Kaiserslautern.
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Juristische Angelegenheiten zum Fachgebiet Verkehrsrecht löst Rechtsanwalt Michael Schneider (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus Kaiserslautern.
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Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...
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Doch ein Verkehrsunfall ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen können. Noch deutlich häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Problem bereiten. Die meisten kleinen Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. In welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abgestellt oder die zulässige Parkdauer überschritten, erhält man hierfür einen Strafzettel, der umgangssprachlich auch als Knöllchen bezeichnet wird. Dieser kann sich auf bis zu fünfundsechzig Euro belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Hat man zum Beispiel einen anderen Autofahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat dies ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Folge. Wurde innerorts wie außerorts die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies nur mit einer Geldstrafe geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht begleichen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zur Geldstrafe noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. In der Umgangssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Sanktionen deutlich gravierender ausfallen. Man kann den Führerschein komplett verlieren, gezwungen werden an Aufbaukursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit drastischen Maßnahmen rechnen. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Höhe der Promille ab. Neben Flensburger Punkten und einer Geldstrafe kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer MPU liegt im Bereich des Möglichen.
Für einen großen Teil der Bürger ist es heute lebenswichtig, einen PKW fahren zu dürfen. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen oder verliert man die Fahrerlaubnis vollständig, dann kann dies gerade für das Berufsleben gravierende Konsequenzen haben. Und auch ein hohes Bußgeld kann die persönliche Finanzsituation außerordentlich negativ belasten. Daher sollte man sich bei Problemen im Verkehrsrecht umgehend an einen Anwalt in Kaiserslautern zum Verkehrsrecht wenden. Ein Rechtsanwalt aus Kaiserslautern im Verkehrsrecht ist nicht nur die ideale Anlaufstelle, wenn man einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen hat, gegen den man angehen möchte. Der Verkehrsanwalt in Kaiserslautern im Verkehrsrecht ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn sich z.B. die Versicherung weigert, einen Wildschaden zu übernehmen oder eine Geldstrafe aufgrund einer nicht angebrachten Umweltplakette verhängt wurde. Des Weiteren kann eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht darüber informieren, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zugelassen werden. Gerade wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem komplexer gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von vornherein an einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht in Kaiserslautern wenden. Der Fachanwalt im Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn beispielsweise ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht anhängig ist oder ein Unfall mit Todesfolge verursacht und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn man bezichtigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt im Verkehrsrecht fachkundig die Rechtsvertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur informieren, sondern auch die Gerichtsvertretung übernehmen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsgebiet Verkehrsrecht eine zusätzliche Qualifikation absolviert. Das heißt, er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein außerordentliches Fachwissen in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Keine Frage, dass diese fachliche Kompetenz Mandanten zu Gute kommt. So wird es dem Verkehrsanwalt im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden und ein ausgesprochenes Bußgeld zu minimieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im extremsten Fall bevor gestanden hätte, kann der Rechtsanwalt im besten Fall abwenden.