Mit dem Verkehrsrecht ist vermutlich schon jeder einmal in Kontakt gekommen. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Kraftradfahrer oder als Autofahrer. Das Verkehrsrecht fasst in sich sämtliche Gesetze und Vorschriften zusammen, die den Transport von Personen und auch Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Das Verkehrsrecht auf deutschen Verkehrswegen ist durch viele Vorschriften und Gesetze geregelt. Von tragender Bedeutung sind dabei die Straßenverkehrsordnung (StVO), die FeV und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Mit welchen Problemen des Verkehrsrechts kann fast jeder Bürger kollidieren? Das Verkehrsrecht ist dabei kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilgebieten zusammen. Zu den Teilgebieten gehören das Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Als Bürger ist es ein ...
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Fachanwältin Samirah Schumacher mit Fachanwaltskanzlei in Nürnberg bietet anwaltliche Vertretung und erörtert Fragen im Fachgebiet Verkehrsrecht.
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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25 ) klargestellt, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt und bußgeldbewehrt ist. Bußgeld bestätigt: E-Zigarette bedienen am Steuer verboten Der zum Tatzeitpunkt 46 Jahre alte Mann aus Köln befuhr am Nachmittag des 22. März 2024 mit seinem Audi A6 die Autobahn A 59 bei Sankt Augustin. Zwei Polizeibeamte beobachteten, dass der Fahrer während der Fahrt wiederholt Tippbewegungen an einem Gerät im vorderen Fahrzeuginnenraum ausführte. Aufgrund dieses Verhaltens gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. In der Folge setzte die Stadt Siegburg gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fest. Gegen diesen...
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Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch deutlich häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu einem Problem werden. Die meisten kleinen Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit bewertet und sind mit einem Bußgeld belegt. In welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man beispielsweise die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Vergehen einen Strafzettel. Der Strafzettel kann bis zu 65 € betragen. Eventuell können noch zusätzliche Kosten durch eine erforderliche Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Hat man z.B. eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen, eine Nötigung im Straßenverkehr oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, dann bekommt man für dieses Vergehen nur einen Bußgeldbescheid, vorausgesetzt, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht höher lag als 20 km/h über der festgesetzten maximalen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb Ortschaften sowie außerhalb von Orten). Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann bekommt man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Umgangssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Konsequenzen deutlich schwerwiegender. So kann z.B. die Probezeit verlängert werden, man kann gezwungen werden an besonderen Kursen teilzunehmen oder man verliert den Führerschein sogar vollständig. Auch wer unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, der muss mit empfindlichen Folgen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und mögliche zusätzliche Sanktionen hängen davon ab, wie hoch der Blutpromillegehalt ist (Blutalkoholkonzentration). Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird im Regelfall ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden.
Die allermeisten Bürger sind in der heutigen Zeit auf den Besitz einer Fahrerlaubnis zwingend angewiesen. Verliert man die Fahrerlaubnis oder wird ein Fahrverbot verhängt, kann das gerade in Bezug auf das Berufsleben schlimme Folgen mit sich bringen. Und auch, wenn man ein hohes Strafgeld bezahlen muss, kann das zu durchaus üblen finanziellen Schwierigkeiten führen. Genau aus diesem Grund ist es dringend empfohlen, sich bei Problemen im Verkehrsrecht an eine kompetente Fachperson wie an einen Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg zu wenden. Der Anwalt in Nürnberg zum Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Anwalt aus Nürnberg zum Verkehrsrecht kann auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn man zum Beispiel beschuldigt wird, einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben oder der Versicherer Schwierigkeiten macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Anwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel zu nutzen. Vor allem wenn sich ein verkehrsrechtlicher Fall schwieriger gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von vornherein an eine Fachanwaltskanzlei zum Verkehrsrecht in Nürnberg wenden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte beispielsweise umgehend herangezogen werden, wenn eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung anhängig ist oder man wegen Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn die Beschuldigung im Raum steht, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur über die Rechtslage informieren. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit dem Gegner führen und bei Bedarf seinen Mandanten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt, der auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht spezialisiert ist, verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über große Erfahrung. Es besteht kein Zweifel, dass diese fachliche Kompetenz Mandanten zu Gute kommt. So wird es dem Fachanwalt für Verkehrsrecht im Bestfall möglich sein, ein Fahrverbot zu verhindern und ein ausgesprochenes Bußgeld zu minimieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im extremsten Fall bevor gestanden hätte, kann der Rechtsanwalt im Idealfall vermeiden.