Anwalt Verwaltungsrecht Freiburg – Fachanwälte finden!
Sortiere nach
Dr. Gerhard Werner
Dr. Fettweis & Sozien Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt Dr. Gerhard Werner mit Fachanwaltskanzlei in Freiburg unterstützt Mandanten kompetent bei juristischen Auseinandersetzungen zum Schwerpunkt Verwaltungsrecht.
Zum Themenbereich Verwaltungsrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwältin Dr. Friederike Margarete Schäffler (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) aus Freiburg.
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Fachbereich Verwaltungsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwältin Alexandra Fridrich (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) aus der Stadt Freiburg.
Rechtsangelegenheiten aus dem Themenbereich Verwaltungsrecht betreut Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Sparwasser (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus der Stadt Freiburg.
Fachanwalt Dr. Thomas Burmeister mit Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg hilft Mandanten gern bei rechtlichen Fragen zum Schwerpunkt Verwaltungsrecht.
Fachanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack mit Kanzlei in Freiburg bietet Rechtsberatung bei juristischen Problemen im Anwaltsschwerpunkt Verwaltungsrecht.
Fachanwalt Dr. Michael Bender mit Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg unterstützt Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Themenbereich Verwaltungsrecht.
Fachanwalt Dr. Volker Stehlin mit Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsbereich Verwaltungsrecht.
Zum juristischen Thema Verwaltungsrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Till Bannasch (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) mit Fachanwaltssitz in Freiburg.
Zum juristischen Thema Verwaltungsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Jan Dohle (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) mit Fachanwaltsbüro in Freiburg.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Freiburg
Verwaltungsrecht
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Was Unternehmen erwartet
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) steht kurz vor seiner Verabschiedung und zielt darauf ab, die Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen entlastet werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen soll. Das Gesetz ist Teil einer fortlaufenden Initiative, die darauf abzielt, den administrativen Aufwand für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Die vierte Fassung bringt eine Reihe neuer Regelungen zur spürbaren Entlastung.
Bürokratieentlastungsgesetz: Ein Überblick
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde im August 2023 als Teil eines umfassenden Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, administrative Prozesse in Unternehmen zu vereinfachen und die damit verbundenen Kosten zu senken. Die ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Disziplinarmaßnahme gegen Oberleutnant der Reserve wegen Engagements bei der Identitären Bewegung
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen einen ehemaligen Oberleutnant der Reserve der Bundeswehr bestätigt. Der Soldat hatte sich in den Jahren 2015/2016 aktiv für die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. engagiert und damit gegen die verfassungsrechtliche Treuepflicht gemäß § 8 SG verstoßen. Die Entscheidung beinhaltet den Verlust offener Übergangsleistungen in Höhe von über 23.000 Euro und das Verbot, einen militärischen Dienstgrad zu führen ( BVerwG 2 WD 9.23 ).
Verstoß gegen die Treuepflicht der Bundeswehrsoldaten
Der betroffene Oberleutnant der Reserve hatte sich intensiv am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern beteiligt, nahm an mehreren Demonstrationen teil und wirkte in einem Werbefilm der Organisation mit. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Neues Selbstbestimmungsgesetz ab 1.11.2024: Neue Rechte für Trans-, Inter- und Nichtbinäre Personen
Bisher ermöglichte § 45b PSTG die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens unter bestimmten Bedingungen. Mit 1.11.2024 tritt das am 21.6.2024 verkündete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und ersetzt damit den § 45b. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und den Alltag von Betroffenen,denn seit 1. August dieses Jahres können Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zum 1.11.2024 unbürokratisch beim Standesamt anmelden.
Grundsatz: Selbstbestimmung und Anerkennung für Geschlechtsidentität
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stärkt die im Grundgesetz verankerten Rechte auf persönliche Entfaltung, Achtung der Privatsphäre und Nichtdiskriminierung , indem es ... weiter lesen