Am Alten Hafen 4, 26169 Friesoythe
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Wer im Asylverfahren eine Berufung erreichen will, muss genau darlegen, warum der eigene Fall rechtlich grundsätzlich klärungsbedürftig ist. Der bloße Hinweis auf die Erkrankung eines minderjährigen Kindes in einem Parallelverfahren reicht dafür nicht automatisch aus. Das ist besonders wichtig für Familien, die sich gegen eine Abschiebung wenden und dabei Schutzgründe einzelner Familienmitglieder anführen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung in einem solchen Verfahren abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze Keine Berufungszulassung: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Krankheit im Parallelverfahren genügt nicht automatisch: Die geltend gemachte Schutzbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in einem anderen Verfahren war nach Ansicht des Gerichts...
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Im Hochschulberufungsverfahren kommt der Ernennung eine zentrale rechtliche Bedeutung zu. Sie markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Auswahlentscheidung regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Hintergrund ist der Grundsatz der Ämterstabilität. Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber ernannt, soll die getroffene Entscheidung im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung Bestand haben. Eine nachträgliche Korrektur der Auswahlentscheidung ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber bedeutet dies: Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung muss in der Regel vor der Ernennung erfolgen. Maßgeblich ist hierbei insbesondere der einstweilige Rechtsschutz, mit dem die Ernennung vorläufig gestoppt und...
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. 10 A 1089/26.A) die Anträge eines Klägers abgelehnt. Betroffen waren sowohl der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als auch der Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren. Keine Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht Nach Auffassung des Gerichts sind die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe nicht erfüllt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete. Maßgeblich seien dabei § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Berufung nicht zuzulassen Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) lehnte das Gericht ab. Der Kläger...
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