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Wer als Zahnarzt nicht in eigener Praxis niedergelassen ist, sondern angestellt arbeitet, darf deshalb nicht automatisch von der Leitung einer fachzahnärztlichen Weiterbildung ausgeschlossen werden. Für ambulant tätige angestellte Zahnärzte ist das praktisch wichtig: Der arbeitsrechtliche Status allein reicht nicht aus, um eine Weiterbildungsermächtigung zu verweigern oder zu widerrufen. Der Beschluss betrifft die Frage, ob eine Weiterbildungsermächtigung im Fachgebiet Oralchirurgie allein wegen einer ambulanten Anstellung ausgeschlossen werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit blieb es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, wonach der Widerruf der Weiterbildungsermächtigung rechtswidrig war. Das Wichtigste in...
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Wer schwer krank ist, kann im Asylverfahren nicht allein darauf verwiesen werden, dass es im Herkunftsland grundsätzlich Ärzte oder Medikamente gibt. Entscheidend kann sein, ob die Behandlung nach einer Rückkehr tatsächlich erreichbar ist. Das kann besonders dann eine Rolle spielen, wenn eine Person ohne familiäre Unterstützung, ohne gesicherte Arbeit und mit laufendem Medikamentenbedarf zurückkehren müsste. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Fall aus Aserbaidschan entschieden: Eine theoretisch vorhandene Versorgung reicht nicht immer aus. Das Wichtigste in Kürze Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtete das Bundesamt, für den Kläger zu 2 aus Aserbaidschan Abschiebungsverbote festzustellen. Der Betroffene leidet an Epilepsie und ist dauerhaft auf regelmäßige Medikamente angewiesen. Nach...
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Wenn Eltern bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule auf eine schwere Behinderung ihres Kindes hinweisen, kann das rechtlich mehr sein als nur eine Information. Viele Familien könnten annehmen, ohne angekreuztes Formularfeld oder förmlichen Antrag sei ein Härtefall ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht NRW stellt nun klar: Auch eine verbindliche mündliche oder laienhafte Erklärung kann genügen, wenn der Wille zur vorrangigen Aufnahme als Härtefall erkennbar ist. Wichtig ist die Entscheidung vor allem für Eltern, deren Kind aus gesundheitlichen oder anderen außergewöhnlichen Gründen auf eine bestimmte Schule angewiesen ist. Das Wichtigste in Kürze Kein strenger Formzwang: Ein Härtefallantrag zur Schulaufnahme muss nicht zwingend schriftlich gestellt werden. Erkennbarer Wille zählt: Es...
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