Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase möchten immer mehr Verbraucher ein Eigenheim errichten. Sie wenden sich an ein Bauunternehmen und schließen mit diesem einen Bauvertrag ab. Im Folgenden kommt der Abnahme durch den Bauherrn eine wichtige Bedeutung zu. Wer hier nicht aufpasst, der hat bei einem Baumangel schnell das Nachsehen. Im dem folgenden Ratgeber erfahren Bauherrn, worauf sie vor allem achten sollten.
Bei der Errichtung eines Neubaus ist zunächst einmal wichtig, dass Bauherrn beim Abschluss des Bauvertrages aufpassen. Dabei sollte vor Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses und solventes Bauunternehmen handelt.
Was Bauherrn bei Bauvertrag beachten sollten
Der Bauvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. In ihm sollten alle wichtigen Punkte geregelt werden. Hierzu gehört das Bauprojekt als solches.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Zeitpunkt der Fertigstellung gelegt werden. Dieser sollte möglichst genau festgelegt werden. Ansonsten kann Ihnen als Bauherr passieren, dass der Bauunternehmer sich damit Zeit lässt. Wenn dabei ein bestimmtes Datum festgelegt wird, gerät das Bauunternehmen bei Überschreiten dieses Zeitraums automatisch in Verzug. Das bedeutet: Es muss Ihnen auch einen Verzugsschaden ersetzen, ohne der Bauherr zuvor die Firma eine Mahnung geschickt und eine Nachfrist gesetzt hat.
Schließlich sollte man sich auch über die Vergütung einig werden. Für Bauherrn ist häufig ein Festpreis vorteilhaft. Denn er kann hierbei besser kalkulieren, welche Kosten auf ihn zukommen. Bei einer Vergütung nach Arbeitsstunden sollte der Bauherr auf einem Kostenvoranschlag bestehen. Dabei sollte am besten geregelt werden, inwieweit dieser überschritten werden darf.
Regelmäßige Kontrollen auf Baustelle durchführen
Als Bauherr sollten Sie sich am besten schon während des Baus in regelmäßigen Abständen auf die Baustelle begeben. Dabei sollten Sie darauf achten, ob alles an Ihren Wünschen fertiggestellt wird. Diese Kontrollen sollten vor allem dann durchgeführt werden, wenn durch nachfolgende Arbeiten ein Mangel nicht mehr ohne Weiteres gesehen werden kann. Wenn solche verdeckten Mängel bei der Abnahme nicht gesehen werden, hat dies zwar normalerweise keine negativen juristischen Konsequenzen. Allerdings müssen Sie mit teuren Folgeschäden rechnen. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn der Keller nicht ordnungsgemäß abgedichtet worden ist. Die Behebung der damit verbundenen Feuchtigkeitsschäden ist eine kostspielige und zeitraubende Angelegenheit.
Was am Tag der Bauabnahme wichtig ist
Auf den Termin der Bauabnahme sollten Sie sich als Bauherr gründlich vorbereiten. Sie sollten genau kontrollieren, ob vielleicht ein Baumangel im Sinne von § 633 BGB vorliegt. Diese sollten Sie genau dokumentieren und sie auch fotografieren. Sie sollten die einzelnen Baumängel in einem Protokoll auflisten und dieses vom Bauunternehmer unterschreiben lassen. Sofern dieser seine Unterschrift verweigert, können Sie ihn nicht dazu zwingen. Hier sollten Sie jedoch besonders auf eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung achten. Neben Verwendung einer Videokamera sind auch unabhängige Zeugen hilfreich.
Dies ist deshalb so wichtig, weil der Abnahme rechtlich eine große Bedeutung zukommt. Unter ihr ist erst die Übergabe an den Bauherrn zu verstehen. Spricht der Bauherr dabei keine Mängelrügen aus, darf das Bauunternehmen normalerweise davon ausgehen, dass der Bauherr das Werk in dieser Form als vertragsgemäß anerkennt. Dies hat zur Konsequenz, dass er im Regelfall keine Gewährleistungsansprüche wie etwa Nachbesserung oder Minderung geltend machen kann. Sofern die Mängel erheblich sind, darf der Bauherr sogar die Abnahme verweigern. Von einem erheblichen Mangel ist vor allem dann auszugehen, wenn es sich um Sicherheitsmängel handelt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es einsturzgefährdet ist. Ebenso ist es, wenn unzumutbare Schäden drohen.
Für die Nachbesserung von Mängeln sollte eine Frist gesetzt werden
Bei einer Mängelrüge sollten Sie auch festhalten, bis wann der Mangel durch das Bauunternehmen spätestens behoben worden ist. Denn dann gerät das Bauunternehmen bei einer späteren Fertigstellung in Verzug. Dies hat den Vorteil, dass der Bauherr dann möglicherweise statt Nachbesserung oder Minderung auch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch nehmen kann.
Worauf Sie bei der Vergütung achten sollten
Bauherrn sollten normalerweise erst nach vollständiger Fertigstellung, Abnahme sowie eventuell erforderlicher Nachbesserung von Mängeln die gesamte Vergütung bezahlen. Ansonsten kann dies rechtlich so verstanden werden, dass der Bauherr als Werk als ordnungsgemäß erbracht ansieht. Anders ist das allenfalls dann, wenn die Zahlung ausdrücklich unter Vorbehalt erfolgt. Dies sollte nicht nur bei der Überweisung unter dem Verwendungszweck angegeben werden. Vielmehr sollte der Bauherr dies auch in einem Schreiben an den Bauunternehmer klarstellen.
Hinweis:
Bauherrn die unsicher sind, sollten sich am besten vor der Abnahme an Fachleute wie Architekten oder Bauingenieure wenden. Diese bieten häufig eine Baubegleitung an.
Quelle: Fachanwalt.de (Harald Büring)
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