Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle

11.05.2015
 (1)
Zuletzt bearbeitet am: 17.04.2024

Im Falle einer Scheidung oder Trennung steht oftmals das Thema Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt im Raum. Die Beteiligten möchten gerne wissen, wie hoch eigentlich der zu zahlende oder zu erwartende Unterhalt ist. Zur Berechnung des Unterhaltes wurde im Jahr 1962 durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Tabelle, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellt. Diese wird bis heute als Richtwert für die Unterhaltsberechnung herangezogen und kontinuierlich an die wirtschaftliche Situation angepasst. Die letzte Anpassung war am 01.01.2015.

Aufbau der Tabelle

Die Unterhaltstabelle ist nach dem Einkommen des Verpflichteten und nach dem Alter der unterhaltsberechtigten Person gegliedert. Am Ende der Tabelle gibt es einen Bedarfskontrollbetrag. Dieser besitzt eine wichtige Funktion. Wird bei der Berechnung der Kontrollbetrag unterschritten, so rückt der Unterhaltsschuldner in die nächstniedrigere Einkommensstufe. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Selbstbehalt.

 

Einkommen Netto des

Barunterhaltspflichtigen in EURO

Alterstufen nach § 1612 a Abs. 1 BGB    Prozentsatz   Bedarfskontrollsatz 
  0 - 5 6 - 11 12 - 17 Ab 18    
Bis 1.500 317 364 426 488 100 880 / 1.080
1.501 - 1.900 333 383 448 513 105 1.180
1.901 -2.300 349 401 469 537 110 1.280
2.301 - 2.700 365 419 490 526 115 1.380
2.701 - 3.100 381 437 512 586 120 1.480
3.101 - 3.500 406 466 546 625 128 1.580
 3.501 - 3.900 432 496 580 664 136 1.680
 3.901 - 4.300 457 525 614 703 144 1.780
 4.301 - 4.700 482 554 648 742 152 1.880
 4.701 - 5.100 508 583 682 781 160 1.980
 Ab 5.101     Fallorientiert 

 

Anwendung der Düsseldorfer Tabelle – Berechnung

Um Mithilfe der Tabelle die Unterhaltshöhe berechnen zu können, ist lediglich das Einkommen und das Alter der unterhaltsberechtigten Personen entscheidend.  Bei dem Einkommen ist anzumerken, dass nicht das tatsächliche Nettoeinkommen berücksichtigt wird, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Um dieses zu ermitteln, muss vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten Pauschal 5- Prozent abgezogen werden.  Diese Pauschale ist dafür gedacht, um sämtliche berufsbezogene Aufwendung abzudecken. Anschließend kann die jeweilige Unterhaltsgruppe (1. – 10.) bestimmt werden. Wenn der Unterhaltspflichtige lediglich Unterhalt gegenüber einer Person leisten muss, dann rückt diese eine Unterhaltsgruppe nach oben. 

Beispiel:

Ein Mann verdient insgesamt 3.500 € netto und ist gegenüber der 12 jährigen Tochter verpflichtet Unterhalt zu zahlen.  Das bereinigte Nettoeinkommen beträgt demnach 3.325 €. Damit liegt der Vater in der 6. Unterhaltgruppe. Da jedoch nur eine Person unterhaltsberechtigt ist, landet der Mann automatisch in der 7. Gruppe und muss insgesamt 580 € Kindesunterhalt leisten. Von diesem Betrag wird jedoch die Hälfte des Kindergeldes (92 €) abgezogen, so dass insgesamt ein Zahlungsbetrag von 488 € zu zahlen ist.

Der Selbstbehalt / Mindestunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhaltes ist jedoch durch den Selbstbehalt begrenzt. Das bedeutet, dass der  Unterhaltspflichtige unter keinen Umständen weniger als den Selbstbehalt zur Verfügung haben darf. Momentan liegt der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen bei 1.080 € und bei Erwerbslosen bei 880 €.

Bei Fragen zum Unterhalt und der Düsseldorfer Tabelle sollte ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht befragt werden.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)
Symbolgrafik: (c) DOC RABE Media - Fotolia

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Familienrecht OLG Frankfurt entscheidet: Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung möglich

In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 UF 160/23 ) wurde der Trennungszeitpunkt innerhalb einer Ehe neu bewertet, auch wenn die Eheleute weiterhin unter einem Dach lebten. Getrenntes Leben trotz gemeinsamer Wohnung: Wann endet die Ehegemeinschaft? Die Ehepartner waren weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung ansässig, führten jedoch ein voneinander unabhängiges Leben. Die Kernfrage bestand darin, ab wann die eheliche Gemeinschaft als aufgelöst betrachtet werden kann, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auskunftspflichten bei einer Scheidung. Laut § 1379 BGB ist nach der Trennung eine Auskunft über das Vermögen zu ... weiter lesen

Familienrecht Auch bei verbotener Leihmutterschaft hat Kindeswohl Vorrang

Frankfurt/Main (jur). Ein im Ausland von einer Leihmutter geborenes Kind kann aus Kindeswohlgründen von der deutschen Wunschmutter adoptiert werden. Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, steht einer Stiefkindadoption nicht entgegen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 14. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 2 UF 33/23).  Im konkreten Fall hatte ein deutsches Ehepaar wegen ihres unerfüllten Kinderwunsches eine ukrainische Kinderwunschklinik um Hilfe gebeten. Dort wurde mithilfe einer Eizellspende bei einer ukrainischen Frau als Leihmutter eine Schwangerschaft eingeleitet. Der deutsche Ehemann ... weiter lesen

Familienrecht Wechsel zu neuen Pflegeeltern orientiert sich am Kindeswohl

Karlsruhe (jur). Über Jahre „gewachsene Bindungen“ zwischen Pflegeeltern und einem aufgenommenen Kind schließen einen Wechsel in eine andere Pflegefamilie nicht aus. Denn wird mit dem Wechsel des Kindes zu anderen Pflegeeltern eher dessen Kindeswohl gewährleistet, wird das Grundrecht der ursprünglichen Pflegeeltern auf Schutz der Familie nicht verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 7. September 2023, veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1088/23). Auf das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Elterngrundrecht könnten Pflegeeltern sich nicht berufen.  Konkret ging es um ein fünfjähriges Kind mit ... weiter lesen

Familienrecht Scheidung wegen Täuschung oder Zwangsehe ist nicht dasselbe

Karlsruhe (jur). Wenn ein Ehepaar übereinstimmend die Scheidung will, müssen die Familiengerichte gegebenenfalls auch den Grund näher prüfen. Denn ob es um eine Zwangsehe oder um eine arglistige Täuschung geht, kann wichtig etwa für spätere Unterhaltspflichten sein, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. August 2023, veröffentlichten Beschluss zu einem Paar aus Afghanistan (Az.: XII ZB 274/21).  Das Paar hatte Ende 2018 in Afghanistan geheiratet. Der Mann lebte zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland, die Frau kam im Februar 2020 nach. Schon im Juni 2020 wollten beide Eheleute die Trennung. Über den Grund waren sie sich ... weiter lesen

Ihre Spezialisten