Gewerblicher Rechtsschutz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt nicht Eierlikörmarke „Eieiei“
Düsseldorf (jur). „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ ist beim Eierlikör nicht zu viel des Eies. Wirbt der niedersächsische Eierlikörhersteller Nordik für seinen alkoholhaltigen Getränk mit den Worten „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“, wird damit nicht die geschützte Wortmarke „Eieiei“ des Bonner Wettbewerbers Verpoorten verletzt, urteilte am Donnerstag, 27. April 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: I-20 U 41/20).
Verpoorten hatte sich 1979 beim Deutschen Marken- und Patentamt die Wortmarke „Eieiei“ in der Warenklasse für Spirituosen schützen lassen. Verbraucherinnen und Verbrauchen sollten dann vom Kauf von „Eieiei-Verpoorten“ überzeugt werden. ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Auf Bonbontüte muss auch Zahl der einzeln verpackten Bonbons stehen
Leipzig (jur). Auf Verpackungstüten beispielsweise mit nochmal einzeln eingepackten Bonbons muss neben de Gesamtgewicht auch die Zahl der Bonbons angegeben sein. Dabei seien leichte Abweichungen aber zulässig, wie am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 3 C 15.2). Die Angabe habe einen klaren Informationswert für die Verbraucher.
Es bestätigte damit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Süßwarenhersteller in Rheinland-Pfalz. Dieser hatte gemeint, die Angabe des Gesamtgewichts reiche aus.
Dem hat das Bundesverwaltungsgericht nun widersprochen. Befänden sich in einer Umverpackung zwei oder mehr ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Focus-Ärztesiegel unlauter und irreführend
München (jur). Der Burda-Verlag darf seine Empfehlungs-Siegel für Ärzte nicht mehr verleihen. Das Siegel ist unlauter und irreführend, urteilte am Montag, 13. Februar 2023, das Landgericht München I (Az.: 4 HKO 14545/21). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das im Burda-Verlag erscheinende Magazin „Focus Gesundheit“ veröffentlicht jährlich eine „Ärzteliste“ mit den nach Recherchen des Magazins besten Ärztinnen und Ärzten Deutschlands. Gut bewerteten Ärzten bietet der Verlag für 2.000 Euro netto ein Siegel „Top-Mediziner“ oder „Focus-Empfehlung“ an, das diese zu Werbezwecken verwenden können.
Das Siegel ist seit ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Nur höherer Stromverbrauch oder Preis begründen höheren Abschlag
Berlin (jur). Ohne eine wirksame Preiserhöhung oder einen höheren Verbrauch dürfen Stromversorger von ihren Kundinnen und Kunden keine höheren monatlichen Abschläge verlangen. Das hat das Landgericht Berlin in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstrittenen und am Mittwoch, 5. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 52 O 117/22).
Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer den Berliner Stromversorger EnStroGa AG abgemahnt. Anlass waren Schreiben des Unternehmens an zwei Kunden, in denen diese über höhere monatliche Stromabschlagszahlungen informiert wurden. Danach sollten die Verbraucher wegen der höheren Beschaffungskosten ... weiter lesen