Versicherungsrecht

Keine private Krankenversicherung für Asylbewerber

Zuletzt bearbeitet am: 02.04.2024

Karlsruhe (jur). Erhalten Asylbewerber Sozialhilfe, können sie sich nicht zum Basistarif einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Auch wenn das Sozialamt Flüchtlinge auf Abschluss einer entsprechenden Versicherung drängt, besteht für Sozialhilfeempfänger kein genereller Anspruch auf Aufnahme in die private Krankenversicherung zum Basistarif, urteilte am 16. Juli 2014 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: IV ZR 55/14).

Im konkreten Fall hatte eine Asylbewerberin mit ihren drei Kindern die Aufnahme in die private Krankenversicherung zum Basistarif beantragt. Die Frau lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Bis Ende 2012 erhielt sie Asylbewerberleistungen, danach Sozialhilfe.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen zahlt das Sozialamt für Asylbewerber in den ersten vier Jahren in Deutschland nur akut notwendige Krankenbehandlungen. Der behandelnde Arzt erhält von der Behörde für jede Behandlung eine Aufwandsentschädigung. Nach den vier Jahren können Asylbewerber die volle Sozialhilfe und auch eine Krankenbehandlung wie gesetzlich Versicherte beanspruchen. Statt eines pauschalen Kassenbeitrags muss das Sozialamt bei Asylbewerbern dann aber immer noch jede Krankenbehandlung einzeln abrechnen.

Im Streitfall war dies dem Sozialamt nun offenbar zu teuer. Es teilte der Frau mit, dass sie und ihre drei Kinder sich zum Basistarif in einer privaten Krankenversicherung versichern müssen.

Die Hanse Merkur Krankenversicherung AG lehnte den Antrag ab.

Der BGH gab der Krankenversicherung recht. Einen generellen Anspruch auf Aufnahme in die private Krankenversicherung zum Basistarif gebe es für Sozialhilfeempfänger nicht. Konkret müssen die Privatversicherer danach keine Sozialhilfeempfänger aufnehmen, die sonst in der GKV versicherungspflichtig wären. Das trifft auf Personen zu, die früher gesetzlich und danach unversichert oder die noch nie in Deutschland krankenversichert waren. Letzteres ist insbesondere bei Asylbewerbern der Fall.

Das Sozialamt habe die Klägerin daher zu Unrecht auf die private Krankenversicherung verwiesen, befand der BGH. Damit muss die Behörde weiterhin die Krankenbehandlung der Frau und ihrer Kinder einzeln mit der Krankenkasse abrechnen.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Foto: © Thomas Lammeyer - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Aktentasche sichtbar im Auto ist fahrlässig

Karlsruhe (jur). Wer eine Aktentasche mit Wohnungsschlüssel sichtbar in seinem Auto liegenlässt, handelt fahrlässig. Für einen Einbruch mit diesem Schlüssel muss daher auch eine Haftpflichtversicherung mit „erweiterter Schlüsselklausel“ nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 26. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 118/22). Der bei dieser Klausel übliche Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit ist danach transparent und wirksam.  Der Kläger behauptet, ihm sei aus seinem Dienstwagen eine Aktentasche entwendet worden, in der sich unter anderem Rechnungen mit seiner Wohnanschrift und ein Schlüsselbund ... weiter lesen

Versicherungsrecht Keine Versicherungsleistungen wegen vorgehaltener Klinikbetten

Frankfurt/Main (jur). Ein Krankenhaus kann für das angeordnete Vorhalten freier Klinikbetten während der Covid-19-Pandemie keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhalten. Denn die von der hessischen Landesregierung angeordnete Einschränkung des Klinikbetriebs diente nicht der Eindämmung des Sars-Cov-2-Virus, sondern der Schaffung von Behandlungskapazitäten für eine zu erwartende große Zahl von Covid-19-Erkrankten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 19. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-08 O 210/22).   Damit kann das klagende Krankenhaus keine Leistungen aus der von ihm ... weiter lesen

Ihre Spezialisten