Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst (vgl. § 12a ArbGG). Viele Arbeitnehmer freuen sich daher, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, denn gerade nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist es innerhalb von drei Wochen erforderlich, die Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anzugreifen, da diese sonst wirksam wird.
Die Durchsetzung der Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Versicherung stellt dabei oft eine größere Hürde dar, als von Versicherungsnehmern zunächst angenommen.
Glauben Sie etwa auch, Ihre Rechtschutzversicherung sei Ihr "Partner für Recht und Schutz" oder "Anwalts Liebling"? Das ist leider oft ein Trugschluß.
Trotz vollmundiger Werbeslogans: Rechtschutzversicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, denen es ausschließlich um möglichst hohe Prämieneinnahmen und möglichst geringe Ausgaben in Form von Kostenübernahmen des Versicherten geht. Um ihre Aktionäre zufrieden zu stellen, sind Versicherungen keineswegs daran interessiert, dass ihre Kunden, die Versicherungsnehmer, "um jeden Preis" ihr Recht bekommen.
Wer den Anwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen – das wissen auch die Rechtschutzversicherungen. Sie haben daher eine ganze Palette von Möglichkeiten entwickelt, im "Falle des Falles" auf Kosten der Versicherten gerade nicht leisten zu müssen, Zahlungen zu verzögern oder sich ganz oder teilweise zu drücken:
Die beliebtesten Standard-Ausreden sind:
- „Ihr Fall ist von der Versicherung nicht gedeckt“
- „Ihr Fall liegt vor Beginn des Versicherungsschutzes“
- „Ihrem Fall mangelt es an Erfolgsaussichten“
In den sog. Allgemeinen Rechtschutzversicherungsbedingungen Ihrer Versicherung findet sich in der Regel ein einziger Paragraph zum Thema, wann die Versicherung leistet – aber viele Abschnitte, in denen geregelt ist, wann die Versicherung nicht leisten muss. Der Versicherungskunde muss dann Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen. Ohne Honorar stellt der Anwalt seine Arbeit ein.
Bis zu eine Kostendeckungszusage vergehen oft Wochen, obwohl es für den Versicherten eilig ist.
Trotz erteilter Deckungszusage verweigern viele Rechtschutzversicherer zum Ärger von Rechtsanwälten noch im Nachhinein die Begleichung anwaltlicher Gebührenrechnungen ganz oder teilweise – und erfinden immer neue Gründe dafür.
Oft genug sind Gerichtsverfahren gegen die Versicherung nötig, bis diese Kosten übernimmt. Viele Versicherte haben also dann statt Sorgenfreiheit und "Recht an Ihrer Seite" gleich zwei Prozesse am Hals und müssen für beide zunächst die Kosten übernehmen.
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Rechtsanwalt Peter Kitzmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht