Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Düsseldorf
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Das Arbeitsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen ist zur Urteilsfindung eine ganze exakte Analyse und Aufklärung der Einzelsituation nötig.

Es gibt zahlreiche Rechtsprobleme, mit den man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann. Ob Mobbingprobleme, Kündigung, Abmahnung oder auch Probleme mit dem Arbeitsvertrag. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich einzuschätzen. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich rechtlichen Rat einzuholen. Denn nur ein Rechtsexperte hat die Fähigkeiten, die rechtliche Situation zu bewerten und eine adäquate Vorgehensweise vorzuschlagen. Nachdem das Arbeitsrecht in Deutschland so ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf


Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer noch ausstehenden ärztlichen Untersuchung abhing. Nach der Untersuchung riet der Arzt von der Einstellung ab, da der Bewerber aufgrund seiner ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf (© davis / Fotolia.com)
... umfassend ist, ist jedem Arbeitnehmer, der Probleme mit dem Arbeitgeber hat, angeraten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an einen ortsansässigen Juristen wenden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf.

Warum man sich für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf entscheiden sollte, ist offensichtlich. Zum einen ist es natürlich die Nähe, die es Mandanten einfach macht, Termine persönlich wahrzunehmen. Lange Anfahrten sind unnötig und damit wird Zeit gespart. Vor allem in Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die sich oft schwierig gestalten, ist es sinnvoll, persönliche Gespräche zu führen. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Angelegenheit überprüfen, sich ein Urteil bilden und über ein weiteres Vorgehen entscheiden. Nicht selten kann ein Problem geklärt werden, indem der Anwalt direkt Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt. Ist dies nicht möglich, kann es sein, dass eine Klärung über ein Gericht unumgänglich ist. Dabei vertritt der Anwalt seinen Mandanten vor Gericht. Da das Arbeitsrecht ein sehr diffiziles und breitgefächertes Rechtsgebiet ist, sollte sich jeder Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Schwierigkeiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn auf diese Weise kann man sich absolut sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Durch spezielle Zusatzqualifikationen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein Fachwissen erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt Arbeitsrecht aus Düsseldorf nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Ein weiteres Kriterium ist, eine bestimmte Zahl an arbeitsrechtlichen Fällen bearbeitet zu haben.

Der Gesetzgeber schreibt hier ein Minimum von hundert Fällen vor, die dem Bereich Arbeitsrecht zuzuordnen sind. Von den hundert bearbeiteten Verfahren müssen mindestens fünfzig rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Dass mit dieser zusätzlichen theoretischen als auch praktischen Zusatzqualifikation ein umfangreiches Fachwissen einhergeht, ist offensichtlich. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Düsseldorf
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Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Es kann in 2 Teilbereiche aufgeteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Konflikt vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Nächste Instanz im Falle einer Beschwerde oder Berufung ist das LAG. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Gleich ob Nebenjob oder Vollzeitstelle - was sollte man rechtliche dazu wissen?

Hat man den Plan, eine neue Stelle anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenausschreibung fündig. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Für alle Stellenausschreibungen gilt: sie müssen mit dem AGG konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es gilt ein absolutes Diskriminierungsverbot. Heutzutage sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr mannigfaltig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitstelle, einen Mini-Job, Nebenjob oder gar Telearbeit oder Heimarbeit.

Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Anstellung zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag – wieso ist er die Grundlage einer Zusammenarbeit?


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Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines Arbeitsverhältnisses. In diesem ist die rechtliche als auch die soziale Beziehung beider Parteien geregelt. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf an einer weiteren Arbeitskraft zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu differieren zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Neben dem befristeten Arbeitsvertrag, der in heutiger Zeit oftmals geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts.

Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem folgende Punkte:

  • Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt,
  • Einzelheiten zu den Arbeitszeiten,
  • Regelungen bezüglich Nachtarbeit bzw. Feiertags- und Sonntagsarbeit,
  • Urlaubstage,
  • Probezeit,
  • Überstunden.

Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Anmerkung: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen.

Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu zählen z.B. gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die dreimalig aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird das häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch dies im Regelfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten.

Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Von Entgeltfortzahlung über den Arbeitsschutz hin zum Elterngeld – welche Rechte haben Arbeitnehmer?


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In Deutschland schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Fortzahlung des Lohns bei Krankheit. Geregelt findet sich das im EFZG. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Das ArbSchG dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit aller Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer bereits genießen, um weitere Hürden. Seit 07 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern beseitigen. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Als Arbeitnehmer hat man ferner zum Beispiel das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub.

Kündigung des Arbeitsvertrags - welche Kündigungsformen gibt es?


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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Gründe für die Kündigung. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein.

Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis sofort. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein besonders schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die normale Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Betrug, Diebstahl oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist dagegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in einigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Formen der Kündigung, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung bzw. die Verdachtskündigung.

Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hierbei die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Art der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sog. Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte.

Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlichen Fristen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Gleichzeitig wird die Fortsetzung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich.

Des Weiteren ist es durchaus üblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, gleich aus welchem Grund, hat der Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Diese ist nicht nur angebracht, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um zum Beispiel eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, eine Frist von 3 Wochen gilt. Generell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist es dringend empfohlen, sich einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche nötigen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Was versteht man unter den Fachbegriffen Einigungsstelle, Betriebsrat, Tarifverträge und Gewerkschaften?


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Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von etlichen Vorteilen. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von der Belegschaft gewählt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Sollen Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Das gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber immer den Betriebsrat zu unterrichten. Auch wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss darüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen.

Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik aufrufen darf. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb. Übrigens ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Angestellter kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie z.B. die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten.

Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer sind im Übrigen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Jedoch kann es durchaus positiv für den Beschäftigten sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis hat. Vor allem wenn in einem Unternehmen Tarifverträge angewendet werden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Bezahlung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Bei welchen Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren?

Bei Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Anwälte im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Seiten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In Düsseldorf finden sich etliche Anwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Düsseldorf ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, wenn man Fragen allgemeiner Natur hat, zum Beispiel bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Arbeitsrechtler in Düsseldorf ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn z.B. eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Anwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es angeraten, von Anfang an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz außerordentliche praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. Eine der vielen Voraussetzungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mind. hundert Fälle im Rechtsbereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Eine weitere Bedingung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Außerdem muss belegt werden, dass jährlich eine Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Anwalt nicht nachweisen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Man tut also gut daran, sich bei komplexen arbeitsrechtlichen Fällen stante pede an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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