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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht • Fachanwältin für Versicherungsrecht

Barbara Riegel

Anwaltskanzlei Riegel
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Über mich
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Anwaltskanzlei Riegel

Vor über 25 Jahren gründete ich meine eigene Kanzlei, um ohne Kompromisse, auf hohem Niveau selbstbestimmt arbeiten zu können. Meine mehrjährige Tätigkeit in forensischer Anwaltspraxis, schon während meines Studiums der Rechtswissenschaften und meiner Referendarzeit zur Finanzierung meiner Ausbildung, gaben mir die nötige Sicherheit und Gewissheit zu diesem Schritt in die Selbstständigkeit. Die parteiliche Interessenvertretung, juristischer Beistand zur Konfliktvermeidung und die Prozessführung vor Gericht sind meine täglichen Herausforderungen.

Mich hat das Zivilrecht immer besonders interessiert, die Kombination aus Recht und Wirtschaft, das Erkennen von wirtschaftlichen Zusammenhängen, um optimal zu beraten. Meine Mandanten werden nicht bevormundet, sondern befähigt, die für sie optimale Entscheidung zu treffen. Dies umfasst die Begleitung in erwartete Situationen und die flexible Reaktion auf Unerwartetes; das schafft die Souveränität, sich nicht immer für das juristisch denkbare entscheiden zu müssen.

Meine Rechtsauffassung, als Ergebnis meiner Rechtsberatung, vertrete ich auch an vorderster Front in Verhandlungen vor Gericht. Die Führung von gerichtlichen Verfahren verlangt viel Arbeit, Schnelligkeit und die Kompetenz, einem Druck standzuhalten, für den nicht jeder gemacht ist. Ich berate und vertrete ausschließlich Versicherungs- und Darlehensnehmer. So ist der strukturell angelegte Interessenkonflikt im Versicherungs- und Bankrecht bei mir ausgeschlossen.

Anwaltskanzlei Riegel

Spezialisierungen

  • Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Aktien
  • Anlageberatung
  • Anlagebetrug
  • Anlegeranwalt
  • Anlegerrecht
  • Anleihe
  • BaFin
  • Bankaufsichtsrecht
  • Bankeinzug
  • Bankentgelterecht
  • Bankrecht
  • Bankrechtliche AGB
  • Bankvertragsrecht
  • Börsenrecht
  • Bürgschaft
  • Dahrlehen
  • Datenschutzrecht
  • Depotgeschäft
  • Dispokredit
  • EC-Kartenrecht
  • Electronic-Banking-Recht
  • Emissionsgeschäfte
  • Factoring
  • Finanzkommissionsgeschäft
  • Fonds
  • Fusionskontolle
  • Garantiegeschäft
  • Geldanlage
  • Geldwäsche
  • Gemeinschaftskonto
  • Internet-Banking-Recht
  • Investmenfonds
  • Investmentgeschäft
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Kartenverlust
  • Konsortialgeschäft
  • Kontorecht
  • Kreditkartenrecht
  • Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Lastschriftrecht
  • Leasing
  • Lohnpfändung
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Online-Banking
  • Pfandbriefgeschäft
  • Rücklastschrift
  • Scheckrecht
  • Schiffsfonds
  • Schrottimmobilien
  • Schufa
  • Überweisungsrecht
  • Verbraucherkreditrecht
  • Vermögensverwahrungsrecht
  • Vermögensverwaltungsrecht
  • Wechselrecht
  • Wertpapierhandelsrecht
  • Zahlungsverkehrsrecht
  • Bauwesenversicherungsrecht
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
  • Betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
  • Brandschutzversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
  • Fahrzeugversicherungsrecht
  • Feuerversicherungsrecht
  • Gebäudeversicherungsrecht
  • Gliedertaxe
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Hapftpflichtversicherung
  • Hausratversicherungsrecht
  • Internationales Versicherungsrecht
  • Kraftfahrzeugversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenversicherungsrecht (im VersR)
  • Kreditversicherungsrecht
  • Lebensversicherung
  • Lebensversicherungsrecht
  • Personenversicherungsrecht
  • Pflichtversicherungsrecht
  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Produkthaftpflichtrecht
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Reisegepäckversicherungsrecht
  • Reiserücktrittsversicherungsrecht
  • Rückkaufsrecht
  • Sachversicherung
  • Sachversicherungsrecht
  • Schadensregulierung
  • Speditionsversicherungsrecht
  • Transportversicherungsrecht (im VersR)
  • Umwelthaftpflichtrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Versicherungsaufsichtsrecht
  • Versicherungsfall Eintritt
  • Versicherungspolice
  • Versicherungsrecht
  • Versicherungsschaden
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Vertrauensschadensrecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der DAV-Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht.

Kanzlei Impressum


Impressum

Rechtsanwältin Barbara Riegel

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Poststr. 9
64293 Darmstadt

Tel.: 06151 271662
Fax: 06151 271664

E-Mail: riegel@rechtsanwalt-riegel.de
Ust.-ID-Nr.: 62 837 079 512 (Finanzamt Darmstadt)
ZUSTÄNDIGE KAMMER

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
INFORMATION GEMÄß § 6 TELEDIENSTGESETZ
FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER RECHTSANWÄLTE GELTEN:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) einzusehen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.BRAK.de.

Die Anwaltshonorare werden gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Anwaltskanzlei Barbara Riegel ist gemäß RVG zur Erhebung von Gebühren berechtigt und verpflichtet.

Weiter können Dokumentenpauschalen sowie Reisekosten und Hebegebühren anfallen. Gem. § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber Vorschüsse für die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen fordern.

Die auf diesen Webseiten abrufbaren Beiträge dienen ausschließlich der generellen Information. Weder durch das Lesen noch den Download oder sonstige Nutzungsweisen von Informationen kommt ein Mandatsverhältnis zustande oder wird aus Rat oder Auskunft gehaftet. Die Haftung für den Inhalt der abrufbaren Informationen wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformationen handelt und welche in Deutschland abgerufen werden.

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ANGABEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ergo Versicherung, Postfach 120742, 65085 Wiesbaden (Rechtsanwältin Riegel)

RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH

Unbeschränkt mit Ausnahme von außereuropäischem Rechtsbezug

Gemäß § 51 a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist unsere Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, je Versicherungsfall auf rund 250.000,00 € und auf eine Jahreshöchst-leistung von rund 1.000.000,00 € beschränkt. Sollte Ihr Gegenstandswert diesen Betrag übersteigen, bitten wir um einen Hinweis, wenn Sie den Abschluss einer Exzedentenversicherung wünschen.

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Stand: 10.02.2021

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