Beate Marten
Rechtsanwältin Beate Marten studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte das Referendariat am Kammergericht Berlin. Sie ist zugelassene Rechtsanwältin seit 1997, Gründerin der Kanzlei und Partnerin der Kanzlei Marten & Graner.
Sie absolvierte die Fachanwaltsausbildungen im Arbeitsrecht und Familienrecht am Deutschen Anwaltsinstitut und führt für beide Rechtsgebiete die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Das Arbeitsrecht und das Familienrecht bilden den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Arbeit.
Rechtsanwältin Beate Marten veröffentlicht seit vielen Jahren regelmäßig Beiträge zu aktuellen juristischen Themen und Urteilen im Gerichtsfenster des Berliner Fensters, dem Fahrgastfernsehen in Berlin.
Spezialisierungen
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Adoption
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Eherecht
- Ehevertrag
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Einvernehmliche Scheidung
- Familienrecht
- Kindschaftsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Pflegschaft
- Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Versorgungsausgleich
- Vormundschaft
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Marten & Graner Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 92
10709 Berlin
Tel.: (030) 890 644 0
Fax: (030) 890 644 44
info@marten-graner.de
Aufsichtsführende Behörde
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: (030) 306931-0
Berufliche Regelungen:
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Kostenordnung (KostO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
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Bildnachweise
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