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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Lenas Götz

GÖTZ | Rechtsänwälte für Arbeitsrecht
Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg
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GÖTZ | Rechtsänwälte für Arbeitsrecht
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Mit über zehn Jahren Berufserfahrung im Arbeitsrecht, verfügt Rechtsanwalt Dr. Lenas Götz über umfangreiches Wissen in allen Aspekten dieses Rechtsgebiets sowie im Datenschutzrecht, erworben durch verschiedene berufliche Stationen.

Profitieren Sie von unserer Beratung, die auf Gleichberechtigung und Verständlichkeit basiert, denn nur gemeinsam erzielen wir die besten Ergebnisse. Unser umfangreiches Netzwerk an Partnerkanzleien ermöglicht es uns, auch interdisziplinäre und umfangreiche Projekte stets hervorragend zu bewältigen.

GÖTZ | Rechtsänwälte für Arbeitsrecht

Spezialisierungen

Unsere Expertise stammt aus langjähriger Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen, Unternehmern, Führungskräften und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Datenschutzes am Arbeitsplatz.

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und Wege aufzuzeigen, wie arbeitsrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können.

Obwohl wir gerichtliche Auseinandersetzungen nicht forcieren, sind wir bereit, Ihre Rechte energisch und erfolgreich zu vertreten, falls dies unvermeidlich wird.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht)
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

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Dr. Lenas Tilman Götz

Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg

Deutschland

T +49 (6221) 392906 0

F +49 (6221) 392906 9

info@goetz-arbeitsrecht.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE326217331

Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Reinhold-Frank-Str. 72

76133 Karlsruhe

www.rak-karlsruhe.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“ verliehen in: Bundesrepublik Deutschland.

Zuständige Kammer:

Die Rechtsanwälte sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe www.rak-karlsruhe.de oder in der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Landauerstraße 17, 66482 Zweibrücken. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) und das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG).

Die Regelungen sind abrufbar unter: https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

Berufshaftpflichtversicherung

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, die hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs mindestens die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erfüllt, bei der R+V Versicherung mit einer Deckungssumme von 1 mio EURO (für RA Dr. Götz); sowie für die freien Mitarbeiter RA Rosenberg mit einer Deckungssumme von 1 mio. EUR (max. 2 mio EUR pro Jahr).

Der freie Mitarbeiter Rosenberg befindet sich in freier, verschuldensunabhängiger Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Lenas Götz.

Verbraucherstreitbeilegung

Rechtsanwalt Dr. Götz ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nicht bereit.


Online-Streitbeilegungsplattform


Plattform der Europäischen Kommission zur Online- Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Rechtsanwalt Götz keine Haftung für die Inhalte externer Websites, auf die diese Site über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Dr. Lenas Tilman Götz, Friedrich-Ebert-Anlage 12, 69117 Heidelberg

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