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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Familienrecht • Fachanwalt für Sozialrecht • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Marcus Seltzsam

Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Mühlsteingasse 8
94315 Straubing
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Über mich
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam

Ich stehe Ihnen natürlich in allen Rechtsfragen des Alltags – auch außerhalb meiner Schwerpunkte – gerne umfassend mit kompetentem anwaltlichem Rat und Hilfe zur Seite! Denn das wichtigste ist für mich, mein fundiertes Wissen und meine Erfahrung dem Problem meines Mandanten/meiner Mandantin, also Ihnen, zu widmen. Zur Erarbeitung eines auf die Interessen und die Problemlösung meiner Mandantschaft zugeschnittenen Konzepts nehme ich mir stets die nötige Zeit. Auch der persönliche Kontakt mit Ihnen ist mir sehr wichtig.

Um stets „up to date“ zu sein, bilden sich meine Rechtsfachwirte, die beiden Rechtsanwaltsfachangestellten und selbstverständlich auch ich stetig fort, um mit dem

aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut zu sein und so stets die bestmögliche Strategie für Sie einsetzen zu können. Gerade in den momentanen turbulenten Zeiten in Hinblick auf die Gesetzgebung – was heute gilt, kann morgen schon wieder ganz anders sein – erscheint dies besonders wichtig.

Bereits seit dem Jahr 2008 arbeitet Frau Rechtsfachwirtin Angelika Knuff mit mir zusammen, Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Melanie Seltzsam sogar schon seit 2006.
Ergänzt wird das Kanzleiteam seit 2015 durch Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Lena Krieger.
Langjährige Zusammenarbeit und Verlässlichkeit sichern hohe Kompetenz.

Rechtsanwalt Marcus Seltzsam

Spezialisierungen

  • Verkehrsrecht
  • Familienrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht

Natürlich stehe ich Ihnen auch bei allen anderen rechtlichen Fragen gerne zur Verfügung, zum Beispiel in folgenden Themenbereichen: Baurecht, Ausländer- und Asylrecht, Forderungsbeitreibung, Miet- und Pachtrecht und Erbrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Adoption
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Eherecht
  • Ehevertrag
  • Eingetragene Lebensgemeinschaft
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Familienrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Pflegschaft
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Unterhaltsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaft
  • Arbeitsförderungsrecht (im SozialR)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Ausbildungsförderungsrecht
  • Behindertenrecht
  • Demenz
  • Eingliederungsrecht
  • Elterngeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Erziehungsgeld
  • Erziehungsrente
  • Existenzminimum
  • Familienlastenausgleichsrecht
  • Heimrecht
  • Kindergeld
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegegutachten
  • Pflegeheim
  • Pflegekasse
  • Pflegeversicherung Einstufung
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Rentenrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Seniorenrecht
  • Sozialhilfe
  • Sozialhilferecht
  • Sozialrecht
  • Sozialverfahrensrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht (im SozialR)
  • Waisenrente
  • Wegeunfall
  • Witwenrente
  • Wohngeld
  • EU-Führerschein
  • Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Fahruntüchtigkeit
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Führerscheinentzug
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Kaskoversicherungsrecht
  • Kfz-Versicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Ladungssicherung
  • Lenkzeit
  • Mietwagen
  • MPU
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Parkverbot
  • Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
  • Schleudertrauma
  • Sicherheitsabstand
  • Strafzettel
  • TÜV
  • Umweltplakette
  • Unfallflucht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsrechtsanwalt
  • Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
  • Verkehrsunfall
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verwarnung
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Meine Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der ARGE Sozialrecht im DAV
  • Mitglied der ARGE Familienrecht im DAV
  • Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied des Deutschen Anwaltvereins

Kanzlei Impressum

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Rechtsanwalt Marcus Seltzsam

Name des Diensteanbieters (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG)

Marcus Seltzsam
Mühlsteingasse 8
94315 Straubing

Kontaktdaten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 sowie 2 TMG)

Telefon: 0 94 21 / 189 789 0
Fax: 0 94 21 / 189 789 1
E-Mail: kontakt@ra-seltzsam.de

Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG)

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 9 26 33 0
Internet: www.rak-nbg.de

Kammerzugehörigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG)

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 9 26 33 0
Internet: www.rak-nbg.de

Berufsbezeichnung (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG)

Rechtsanwalt (verliehen durch das Justizministerium des Bundeslandes Bayern)
Staat der Verleihung: Bundesrepublik Deutschland

Mitteilungspflicht über den Versicherungsschutz gemäß DL-InfoV

Name und Anschrift des Versicherers:
Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28,80539 München

Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:
Insoweit werden hiermit Versicherungsbedingungen – unter § 4 Ausschlüsse – wörtlich wiedergegeben wie folgt:
„Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche

aus Tätigkeiten
über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros;
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht;
des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch bei mitversicherten Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist;
soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;
wegen Schäden durch Veruntreuung durch Personal, Sozien oder Angehörige des Versicherungsnehmers; als Angehörige gelten:
der Ehegatte des Versicherungsnehmers;
wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt ist;
aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Leiter, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied privater Unternehmungen, Vereine, Verbände und als Angestellter;
wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Der Versicherungsnehmer behält, wenn dieser Ausschlussgrund nicht in seiner Person und auch nicht in der Person eines Sozius vorliegt – unbeschadet der Bestimmungden des § 7 IV 2 -, den Anspruch auf Versicherungsschutz.“

Steuernummer

162/274/00327

Copyright

Alle Rechte und Änderungen bleiben vorbehalten. Stand: März 2019

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG)

BRAGO: Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (bis 30.06.2004)
RVG: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsverzeichnis (ab 01.07.2004)
BRAO: Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA: Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO: Fachanwaltsordnung
Diese und andere Gesetze, Texte und Verordnungen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik Berufsrecht.

Hinweise

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Online-Streitbeilegung

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Eine Verpflichtung der Rechtsanwaltskanzlei Seltzsam – wie bei allen Rechtsanwälten – an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, besteht nicht. Es erfolgt auch keine freiwillige Teilnahme an solchen Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle (hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin; www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de

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