Anwalt Medizinrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Der Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ wurde im Jahre 2006 in Deutschland eingeführt. Dieses Fachgebiet erfreut sich wachsender Beliebtheit, so dass nach einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahre 2011 nunmehr 1.052 Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland existieren. Davon waren ca. 32 % Frauen. Dieses Fachgebiet zählt damit zu den beliebteren Gebieten von Fachanwältinnen. Einen Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin können Sie auch bequem online direkt in der Fachanwalt.de-Suche finden.
Was beinhaltet alles das Medizinrecht?
Im Medizinrecht gibt es vor allem das sog. Patientenrecht, dass das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt regelt. Hierzu finden sich in den verschiedensten Gebieten Regelungen. So ist z.B. der Eingriff in die körperliche Integrität an der Körperverletzung aus dem Strafgesetzbuch zu messen. Hinsichtlich der Behandlung greifen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum ...
Fachanwalt für Medizinrecht
5.0 von 5.0
Fachanwalt für Medizinrecht
4.9 von 5.0
Rechtstipps zum Thema Anwalt Medizinrecht Berlin
Über Fachanwälte für Medizinrecht in Berlin
Wie wird man Fachanwalt im Medizinrecht in Berlin?
I. Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht
Möchte ein Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht werden, so muss er die entsprechenden theoretischen Kenntnisse der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Hierzum muss er in der Regel einen Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht absolvieren. Dieser Kurs vermittelt dem Rechtsanwalt das theoretische Fachwissen aus dem Medizinrecht. Inhaltlich wird vor allem die zivilrechtliche, sowie die strafrechtliche Haftung von Ärzten behandelt. Zudem die Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts, sowie das Berufsrecht der Heilberufe gelehrt.
Für das Fachgebiet Medizinrecht sind nach der Fachanwaltsordnung nachfolgende Kenntnisse nachzuweisen bzw. werden im Rahmen des Lehrgangs vermittelt:
1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung,
2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt-
und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
8. Grundzüge des Apothekenrechts,
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
II. Praktische Fälle aus dem Medizinrecht
Wenn der Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht erfolgreich abgeschlossen wurde, muss der Rechtsanwalt noch die praktischen Erfahrungen in dem Fachgebiet nachweisen. Hierzu ist es erforderlich, dass er in der Praxis mindestens