Michael M. Zmuda
ZMUDAbernhard Rechtsanwälte
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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- Umfassende Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der projektbegleitenden Rechtsberatung bei mittleren und Großbauprojekten im Bereich Infrastruktur, Anlagen und Wohnungs- und Wirtschaftsbau [Hoch- und (Spezial-)Tiefbau]
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern in allen Belangen des Privaten Baurechts wie z.B. der Abwehr bzw. Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf oder Mängelansprüchen.
- Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung von Honorarforderungen sowie der Abwehr von Haftungsansprüchen.
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, insbesondere Erarbeitung individueller, maßgeschneiderter Vertragsmodelle und Beratung von Auftraggebern/Auftragnehmern bei der Ausschreibung und Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bereich der Prozessführung an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten, insbesondere auch im Bereich der Beweissicherung
- Begutachtung komplexer baurechtlicher Fragestellungen, insbesondere zur Begründetheit von Nachtragsansprüchen aus zusätzlichen und/oder geänderten Leistungen bzw. aus Bauablaufstörungen im Rahmen komplexer Bauverträge.
- Beratung von Unternehmen und Investoren bei grenzüberschreitenden Vorhaben zwischen Polen und Deutschland, insbesondere bei struktureller Implementierung baurechtlicher Anforderungen an Dokumentation, Abrechnung und Anspruchs- bzw. Beweissicherung.
- Jahrelange Erfahrung sowohl in der baurechtlichen Rechtsberatung sowie der Baupraxis und daher exzellente Expertise bei rechtlich wie bautechnisch anspruchsvollen und komplexen Sachverhalten
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Veröffentlichungen
- Zmuda, Europäisches Bauproduktenrecht, Neue Haftungsrisiken für Planer und Bauunternehmer nach Wegfall der Ü-Kennzeichen?, BauR 2018, 1165
- Zmuda/Bschorr, Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in einem Bauvertrag i.S. des § 7 Abs. 9 VOB/A, BauR 2014, 10.
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