
Paul Wegener





Anwaltliche Beratung und Vertretung ist Vertrauenssache. Zu Recht erwarten Sie von Ihrem Anwalt, dass er Sie umfassend und ehrlich berät.
Seine Rechte geltend machen kann man nur, wenn man sie kennt. Durchsetzen lassen sich die eigenen Ansprüche erst, wenn man die notwendigen Schritte, die richtigen Mittel und Wege weiß. Es muss darum gehen, gemeinsam die Lage zu erfassen, sie zu analysieren und eine Strategie zu entwickeln. Aus diesem Grund arbeite ich gemeinsam mit Ihnen Ihre persönlichen Ziele und Prioritäten heraus. Regelmäßig bietet das Recht mehrere mögliche Ansätze – gemeinsam finden wir den richtigen Weg, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Über zehn Jahre praktische Erfahrung als Anwalt in der Metropolregion bilden die verlässliche Basis für meine Arbeit in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, der Pfalz und an der Bergstraße.
Spezialisierungen
Die Schwerpunkte der Kanzlei:
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
- Mietrecht
- Fahrerlaubnisrecht (Führerscheinrecht) und Verkehrsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
- Verfahrensrecht
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
Meine Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Mannheimer Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht der Anwaltvereine Heidelberg und Mannheim
Publikationen
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft können gerichtlich überprüft und aufgehoben werden. Die Anfechtung muss binnen kurzer Frist erfolgen. Wann macht die Beschlussanfechtung Sinn? Welche Mängel eines Beschlusses können dazu führen, dass er von Gericht aufzuheben ist? Dazu mehr in unten stehendem Beitrag:
Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
Kein Eigenbedarf mit der pauschalen Begründung, die derzeitige Wohnung sei "zu groß" - ein Berufungsurteil des Landgerichts Mannheim:
LG Mannheim, Urteil vom 02.07.2014 – 4 S 137/13
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsanwalt Paul Wegener
L 14, 16-17
68161 Mannheim
Telefon: 0621 / 52 90 501
Telefax: +49 (0)621/ 52 90 502
E-Mail: info@anwalt-wegener.de
Informationen gemäß § 5 TMG:
Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe .
Es gelten die nationalen und europäischen Berufsregeln für deutsche Rechtsanwälte. Weitergehende berufsrechtliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik Berufsregeln.
Informationen gemäß DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer):
Rechtsanwalt Paul Wegener:
Umsatzsteueridentnummer: DE 225 705 455
Berufshaftplichtversicherung: Generali Lloyd Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München nebst Ergänzungsversicherung bei Ergo Versicherung AG, Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Tätigkeitigkeiten über im Ausland eingerichtete bzw. unterhaltene Kanzleien und Büros.
Gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von insgesamt 800.000,00 Euro. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches der Versicherung gilt: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, über etwaige in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht und der Tätigkeit des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt grundsätzlich, soweit nichts anderes in Schriftform vereinbart wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht nach § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer; zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
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