Inhaltsverzeichnis
Im Kündigungsfall können einige rechtliche Fragen auftreten, die für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind - besonders, wenn einen Abfindungszahlung im Raum steht. Wichtig zu wissen ist, wann Abfindungen verlangt werden können und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Da in der Praxis arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen, müssen diese von fachkundigen Anwälten geklärt werden.
Wann kann ich eine Abfindung fordern?
Im Deutschen Arbeitsrecht ist eine Abfindungszahlung per se nicht möglich. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber keine Anspruchsgrundlagen geschaffen hat, anhand derer Abfindungen gerichtlich eingeklagt werden können. Die Ausnahme bestätigt hierbei jedoch die Regel. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dem Arbeitnehmer nämlich möglich, dennoch Abfindungen zu erhalten. Die Höhe der Abfindung ist dabei kaum vorauszusagen, da dies an verschiedene Elemente gebunden ist. Die rechtsanwaltliche Verhandlung mit der Gegenseite sowie die Bereitschaft spielen eine große Rolle. Auch sind die generelle Sachlage, die Betriebsdauer, die Komplexität der jeweiligen Fragestellung und weitere Komponenten von entscheidender Bedeutung.
Eine Möglichkeit besteht in der Kündigungsschutzklage. Anhand dieser Klageart erreicht der Arbeitnehmer die gerichtliche Feststellung, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig war. Da sich solch ein Prozess üblicherweise in die Länge zieht, sind Arbeitgeber oft dazu bereit, gegen Abfindungszahlungen außergerichtlich zu einer Vereinigung zu kommen. Stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit der Kündigung fest, zahlt der Arbeitgeber die Gerichtskosten sowie Anwaltskosten. Damit Arbeitgeber dieser Gefahr entgegenkommen, sind sie bereit, Abfindungszahlungen zu leisten. Das Einreichen dieser Klage erfolgt schließlich vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Etwaige gesetzliche Ausnahmeregelungen wie § 1a KSchG sind nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 1a KSchG möglich.
Abfindungen im Kündigungsfall
Im Kündigungsfall müssen ferner einige Punkte beachtet werden, damit eine erfolgreiche Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber erfolgen kann. Dabei stellt sich zunächst die Frage, was eine Kündigung konkret bedeutet. Juristisch gesehen handelt es sich bei einer Kündigung um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese ist nach gesetzlichen Regelungen auf gewisse Fristen beschränkt. Wenn der Arbeitgeber im Vertrag keine Angaben zur Frist gemacht hat, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Frist liegt bei vier Wochen zum 15. eines Monats.
Spezialisierte Anwälte finden
Da arbeitsrechtliche Fragen in der Regel sehr kompliziert und intransparent sind, ist es wichtig, in solchen Fällen einen Anwalt einzuschalten. Im besten Fall werden spezialisierte Fachanwälte im Bereich des Arbeitsrecht beauftragt, die die etwaigen Prozessmaximen kennen, mit Kündigungen tagtäglich zu tun haben und durch deren Erfahrung eine erfolgreiche Klage durchgeführt werden kann. Achten Sie auf eine entsprechend genaue Wahl Ihres Rechtsbeistandes.
Fazit
Das Arbeitsrecht ist kompliziert und umworben von komplizierten Fragestellungen. Da Kündigungen nicht selten vorkommen, ist es wichtig, bestens darauf vorbereitet zu sein, um die letzten Reste aus dem Arbeitsverhältnis abschöpfen zu können. Die Kündigungsschutzklage ist ein in der Praxis relevanter Weg, um Abfindungen zu erhalten und hat sich mittlerweile fest etabliert. Sie lohnt sich allerdings nicht, wenn kein Kündigungsschutz besteht, weil der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter hat oder die Klagefrist von 3 Wochen bereits abgelaufen ist.
Grafik: (c) arahan/ stock.adobe.com