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Privates Darlehen absichern – Vertrag als Muster und Tipps

30.05.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 29.01.2024

Wer sich kurzfristig Liquidität verschaffen will, muss dafür nicht zwingend einen klassischen Bankkredit aufnehmen. Auch ein privates Darlehen ist möglich. Um dabei Missverständnissen und eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen, sollte auch bei einem Privatdarlehen ein schriftlicher Darlehensvertrag aufgesetzt werden. Mit diesem lassen sich Rückzahlungsansprüche, wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.

Darf jeder jedem ein privates Darlehen geben?

Private Darlehen werden gern in Anspruch genommen, da hier üblicherweise die Bonität des Darlehensnehmers nicht überprüft wird. Schufa-Einträge spielen daher keine Rolle, ebenso wenig, ob eventuell bereits Zahlungsverpflichtungen aus anderen Krediten bestehen. Darlehensgeber und -nehmer können sich frei über die Konditionen einigen, z.B. was Höhe, Laufzeit und Zinssatz angeht.

Insgesamt gehen private Darlehen mit weniger bürokratischem Aufwand einher, als es bei herkömmlichen Bankkrediten der Fall ist. Grundsätzlich sind Privatkredite erlaubt. Rechtliche Probleme entstehen keine, so lange das Darlehen korrekt versteuert wird.

Ein privates Darlehen zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine natürliche Person als Geldgeber fungiert. Anders als bei Krediten von Banken, bei denen es sich um juristische Personen handelt. Meist werden private Darlehen im Familien- und Freundeskreis in Anspruch genommen. Es finden sich aber auch Plattformen, bei denen man seine privaten Ersparnisse anbieten kann, um sich dadurch Zinsen als Einnahmen zu sichern.

Wie kann man sich dabei absichern?

Zwischen Freunden und innerhalb der Familie ist es nicht unüblich, einander Geld zu leihen. Aber auch, wenn man den Geldempfänger gut kennt, ist dies nicht immer die Garantie dafür, dass der geliehene Betrag wie versprochen zurückgezahlt wird. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen und das private Darlehen nicht allein nur auf Vertrauensbasis zu vergeben.

Mit einem solchen privaten Darlehensvertrag sichert man sich nicht nur als Verleihender besser ab und verhindert zum Beispiel, dass der Leihende später behaupten kann, es handelte sich um ein Geschenk und nicht um eine Leihgabe. Klare Verhältnisse bei einem privaten Darlehen zu schaffen, ist auch dem Verhältnis zwischen Verleihendem und Leihendem zuträglich. Denn eine offene Geldforderung hat schon zu so manchem Zerwürfnis unter Freunden und Verwandten geführt.

So wie auch bei einem Darlehen durch eine Bank o.ä. ein Vertrag aufgesetzt wird, sollte man es daher auch im privaten Rahmen halten. Dabei kann der Vertrag ganz einfach selbst aufgesetzt werden. Das Hinzuziehen eines Anwalts oder Notars ist dafür nicht erforderlich.

Dennoch empfiehlt es sich – insbesondere, wenn hohe Beträge im Raum stehen – sich zunächst durch einen Rechtsanwalt, der sich auf Darlehen spezialisiert, beraten zu lassen. Dieser kann für eine juristisch einwandfreie Vertragsgestaltung sorgen oder auch bei der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen helfen.

Sicherheitsübereignung und Sicherheitsübertragung

Stehen hohe Darlehenssummen im Raum, bieten sich auch Sicherheitsübereignung und Sicherheitsübertragung als zusätzliche Absicherung an. Hierbei handelt es sich um Sicherheiten, die im Darlehensvertrag festgelegt werden. Kommt der Darlehensnehmer dann in Zahlungsrückstand, steht dem Gläubiger das Recht zu, auf die vertraglich vereinbarten Sicherheiten zurückzugreifen. Es gibt hier die Sicherheitsübereignung und die Sicherheitsabtretung.

  • Sicherheitsübereignung, §§ 929 Satz 1, 930 BGB

Der Darlehensnehmer übereignet dem Darlehensgeber einen wertvollen Gegenstand, kann diesen Gegenstand (z.B. sein Auto) aber weiterhin nutzen, während er die Raten für sein Darlehen zurückzahlt. Kommt der Darlehensnehmer aber in Zahlungsrückstand, kann der Darlehensgeber verlangen, den vereinbarten Gegenstand zu übernehmen.

  • Sicherheitsabtretung, § 398 BGB

Bei der Sicherheitsabtretung wird nicht ein Gegenstand, sondern eine Forderung des Darlehensnehmers gegenüber einem Dritten abgetreten. Eine Forderung, die beispielsweise an den Darlehensgeber abgetreten werden kann, ist das Gehalt des Darlehensnehmers (= Forderung gegenüber seinem Arbeitgeber). Kommt der Darlehensnehmer in Zahlungsrückstand, kann der Darlehensgeber dann das Gehalt des Darlehensnehmers einfordern. Abtreten lassen sich aber auch beispielsweise Miet- oder Pachtforderungen als Sicherheit, sollte der Darlehensnehmer über regelmäßige Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung verfügen.

Privates Darlehen mit Muster Vertrag

Folgendes Muster stellt einen Basis-Darlehensvertrag dar, der sich auf ein zinsloses, privates Darlehen bezieht.

 


Privater Darlehensvertrag

 

zwischen

 

Vorname, Name (nachfolgend „Darlehensgeber“ genannt)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Wohnort

 

und

 

Vorname, Name (nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Wohnort

 

1. Darlehensgewährung

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von … Euro (in Worten …… Euro). Das Darlehen hat eine Laufzeit von … Monaten ab dem Auszahlungsdatum.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Darlehensnehmer, den Darlehensbetrag erhalten zu haben.

 

2. Verwendungszweck

Das Darlehen wird dem Darlehensnehmer zu folgendem Zweck gewährt: …

 

3. Auszahlung

Der Darlehensbetrag ist bis zum xx.xx.xxxx auf das folgende Konto des Darlehensnehmers zu überweisen:

Kontoinhabern, IBAN, BIC, Bankinstitut

ODER

Das Darlehen wird am xx.xx.xxxx in bar übergeben.

 

4. Rückzahlung

Tilgungen sind auf das im Folgende genannte Konto des Darlehensgebers zu überweisen:

Kontoinhabern, IBAN, BIC, Bankinstitut

Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von … Euro zurückzuzahlen.

ODER

Das Darlehen wird spätestens am xx.xx.xxxx in einer Summe zurückbezahlt.

 

5. Verzinsung

Das Darlehen ist mit …% p.a. zu verzinsen. Die Zinsen werden wie folgt berechnet: vierteljährlich/halbjährlich/jährlich Die Zinsen sind auf das, unter Punkt 4 genannte Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

 

6. Sicherheiten

Sicherheiten für das Darlehen werden nicht bestellt. Oder Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten: …..

 

7. Kündigung

Beim Vorliegen wichtiger Gründe, kann der Darlehensgeber das Darlehen jederzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

 

8. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden finden keine Anwendung. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam sein, bleiben die anderen Teile des Vertrages davon unberührt. Die nicht wirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Parteien des Vertrages am nächsten kommt.

 

Ort/Datum       Unterschrift Darlehensgeber

 

Ort/Datum      Unterschrift Darlehensnehmer

 


Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


 

Privatdarlehen mit / ohne Zinsen - Was muss steuerlich beachtet werden?

Wer privat Geld verleiht und dafür Zinsen verlangt, muss dies in seiner Steuererklärung aufführen. Denn Zinseinkünfte werden als Einkünfte versteuert und müssen daher in der Anlage KAP berücksichtigt werden. Üblicherweise richtet sich das Finanzamt bei den Zinsen, die sich über den Zeitraum von einem Jahr angesammelt haben, nach einem Steuersatz von 25 Prozent. Zusätzlich fallen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an und gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn man Kirchenmitglied ist.

Alleinstehende kommen in den Genuss eines Freibetrags in Höhe von 801 Euro. Für Paare beträgt der Freibetrag 1.602 Euro. Es sind also generell alle Kredite, für die Zinsen erhoben werden, steuerlich relevant. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Darlehensnehmer um einen guten Freund oder auch ein enges Familienmitglied handelt.

Dass das Finanzamt überhaupt von einem privaten Darlehen etwas mitbekommt, kann passieren, wenn der Darlehensnehmer die gezahlten Zinsen als Werbungskosten in seiner Steuererklärung aufführt. Dann weiß das Finanzamt von den gezahlten Steuern und kann überprüfen, ob die eingenommenen Zinsen auch beim Darlehensgeber in der Steuererklärung zu finden sind, nämlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sollten die Einkünfte in der Steuererklärung fehlen, liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung nah.

Wer ein zinsloses Darlehen in Anspruch nimmt, sollte die Schenkungssteuer im Blick behalten. Der Schenkungssteuer unterliegt jeder, der ein Darlehen ohne Gegenleistung (=Zinsen) zur Verfügung gestellt bekommt. Denn verzichtet der Darlehensgeber auf die Erhebung von Zinsen, legt dies für den Fiskus die Vermutung nahe, dass es sich um eine Schenkung handelt. Die Schenkungssteuer wird dann relevant, wenn das Darlehen einen bestimmten Freibetrag überschreitet und für länger als ein Jahr gewährt wird.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch bei einem niedrig angesetzten Zinssatz kann eine Schenkungssteuer anfallen. Nämlich dann, wenn der Fiskus die niedrigen Zinsen als teilweise Schenkung einstuft.

Privates Darlehen wird nicht zurückgezahlt – was tun?

Wer privat Geld verleiht, sollte sich die Auszahlung stets mit Datum schriftlich bestätigen lassen. Kommt der Kreditnehmer seinem Rückzahlungsanspruch nicht nach und befindet sich im Zahlungsverzug, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Gem. § 288 Absatz 1 BGB muss eine Geldschuld während des Verzugs verzinst werden.
  • Der Darlehensgeber kann das Darlehen kündigen, damit es zur Rückzahlung des Restdarlehens kommt.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Möglich ist dies bis Ende des dritten Jahres nach Ablauf der Rückzahlungsfrist.
  • Es bietet sich als erster Schritt das gerichtliche Mahnverfahren an, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Mit diesem kann dann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der die Schuld eintreibt.
  • Lassen Sie sich zu diesem Möglichekiten von einem Fachanwalt beraten!

Autor: Fachanwalt.de-Redaktion

Symbolgrafik: © nmann77 - stock.adobe.com

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