Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ratgeber Immobilien: Vermietung von denkmalgeschützten AfA-Objekten

01.11.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 01.11.2023

Immobilien sind als Anlage nach wie vor sehr beliebt und werden häufig als Renditeobjekt erworben und genutzt. Langfristig gesehen haben Kapitalanleger den Vorteil, dass das Objekt selbst einen gewissen Wert besitzt aber auch, dass eine Rendite durch z.B. die Miete erzielt werden kann. Besonders denkmalgeschützte Immobilien stellen eine wichtige und besondere Rolle dar, wenn es darum geht, dass Eigentum erworben und vermietet wird. Der besondere steuerliche Vorteil einer denkmalgeschützten Immobilie liegt darin, dass hier besondere Möglichkeiten der Abschreibung vorhanden sind.

Das heißt im Klartext, dass attraktive Steuervorteile genutzt werden können, von denen vor allem Personen mit einer hohen steuerlichen Belastung profitieren können. In der Praxis ist es also möglich, dass in einem kurzen Zeitraum sehr viel Steuern gespart werden können, wenn man z.B. Sanierungskosten hat und diese steuerlich geltend macht. Der große Vorzug besteht darin, dass die Kosten für die Sanierung definitiv vollständig von den Steuern abgeschrieben werden können und somit natürlich die eigene Einkommenssteuer verringert werden kann. 

Denkmal-AfA Vermietung: Welche Besonderheiten treten bei der Vermietung auf?

Wer Eigentümer einer Immobilie ist, die unter den Denkmalschutz fällt, wird feststellen, dass die Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Das Thema Denkmal Afa Vermietung ist aus verschiedenen Gründen interessant: Sofern die Immobilie selbst bewohnt wird, ist es möglich, dass 90% der Kosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abgesetzt werden können. Im Jahr ist es möglich, dass 9% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn das Objekt vermietet ist, kann man sogar bis zu 100% der Kosten absetzen. Das heißt dann konkret, dass innerhalb der ersten 8 Jahre jeweils 9% der Kosten abgesetzt werden können und dass in den darauffolgenden 4 Jahren jeweils 7% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, bzw. eine Abschreibung möglich ist.

Der Vermieter kann die Anschaffungskosten des Gebäudes in der vollen Höhe abschreiben. Sollte die Restnutzungsdauer kürzer sein und ein entsprechender Nachweis vorhanden sein ist es möglich, dass die Gebäudeabschreibung optimiert werden kann, und zwar durch ein Gutachten. In einer kurzen Zeit ist es also möglich, dass definitiv sehr hohe Abschreibungen geltend gemacht werden können. Die Steuerlast, bzw. dass zu versteuernde Jahreseinkommen kann deutlich reduziert werden, wenn man so vorgeht.

Abschreibung bei Vermietung: Welche Vorzüge gibt es für AfA-Immobilien?

Wer sich eine AfA-Immobilie zugelegt hat und diese vermietet hat den großen Vorteil, dass die Immobilie abgeschrieben wird. Je nachdem, wann das Gebäude errichtet wurde, kann mit verschiedenen Werten gerechnet werden. 

Sollte die Immobilie vor dem 31. Dezember 1924 errichtet worden sein, können die Kosten für die Anschaffung der Immobilie über einen Zeitraum von 40 Jahren steuerlich abgesetzt werden. Das heißt, dass in jedem Jahr 2,5% des Preises abgesetzt werden können. Nach exakt 40 Jahren ist die Immobilie dann komplett steuerlich abgesetzt.

Sollte die Immobilie nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sein, sind es maximal 2% der Kosten, die über einen Zeitraum von 50 Jahren geltend gemacht werden können. In diesem Fall wird die vermietete AfA-Immobilie nach 50 Jahren steuerlich komplett abgesetzt und geltend gemacht. 

Zu wissen ist, dass das steuerliche Absetzen des Kaufpreises, bzw. der Anschaffungskosten nur dann möglich ist, wenn die Immobilie wirklich vermietet wird und nicht, wenn sie selbst bewohnt werden sollte.

Nutzungsdauer bei AfA-Vermietung unter 40 Jahren: höhere steuerliche Absetzbarkeit möglich!

Eine Besonderheit liegt dann vor, wenn die Nutzungsdauer der Immobilie kürzer als 40 Jahre ist. Sollte dies durch ein Gutachten bestätigt werden, kann beim Finanzamt eine schnellere Abschreibung mit höheren Sätzen beantragt werden. Die Voraussetzung hierfür ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen und natürlich auch, dass die Immobilie vermietet wird. Sollte die Nutzungsdauer bei z.B. lediglich bei 33 Jahren liegen ist es mit dem entsprechenden Gutachten durchaus möglich, dass 3% pro Jahr abgesetzt werden können.

Warum gibt es steuerliche Vorteile bei denkmalgeschützten Immobilien?

Historische Gebäude haben einen gewissen kulturellen Wert, bzw. können als so genanntes kulturelles Erbe bezeichnet werden. Das führt dazu, dass sie als schützenswert oder erhaltenswert gelten. Das öffentliche Interesse, solche Gebäude zu erhalten ist recht hoch und das führt dazu, dass diese Gebäude oftmals von den Behörden unter Denkmalschutz gestellt werden. Oftmals ist es zum Beispiel das Ziel, dass der Zustand und auch das Erscheinungsbild der Immobilie erhalten und geschützt werden sollen.

Die Kosten, die damit verbunden sind, eine denkmalgeschützte Immobilie zu erhalten sind oftmals deutlich höher, als es bei normalen Immobilien üblich ist. Das liegt daran, dass die Aufwände höher sind und dass besondere Techniken oder aber auch Materialien benötigt werden, wenn man diese Gebäude erhalten möchte. Generell ist eine umfangreiche Zusammenarbeit mit den Behörden in vielen Fällen notwendig, wenn man ein Gebäude erhalten und renovieren oder restaurieren möchte, dass unter dem Denkmalschutz steht.

Die Gemeinden und Städte freuen sich darüber, dass sie jemanden gefunden haben, der sich um die Erhaltung der entsprechenden Immobilie kümmert. Gleichzeitig hat die Person den großen Vorteil, dass steuerlich entsprechende Vorzüge vorhanden sind und genutzt werden können. Langfristig betrachtet kann man davon ausgehen, dass im Bereich der denkmalgeschützten Immobilien definitiv viel gemacht werden kann und sehr viel erlebt werden kann. Beide Seiten können davon profitieren und langfristig gesehen kann es definitiv von Vorteil sein, in solche Immobilien zu investieren.

Wer kann in denkmalgeschützte Immobilien investieren?

Grundsätzlich kann jeder in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren. Das heißt im Klartext, dass Privatpersonen, aber auch Firmen in solche Immobilien investieren können. Generell gibt es auch für beide Arten entsprechende steuerliche Vorteile. Laut Gesetz ist es für private Personen sowie als auch für Firmen möglich, dass Immobilien steuerlich geltend gemacht werden können und dass die Kosten für die Sanierung und für die Modernisierung eingebracht werden können.

Wann lohnt sich das Investment in eine denkmalgeschützte Immobilie?

In der Regel sind Investments in Immobilien, bei denen eine Afa Abschreibung möglich ist vor allem dann interessant, wenn man per se eine hohe steuerliche Belastung hat. Der große Vorteil solcher Investments besteht einfach darin, dass hohe Ausgaben innerhalb kurzer Zeit steuerlich geltend gemacht werden können und dass die Immobilie somit sehr schnell renoviert und auch vermietet werden kann. In vielen Fällen haben die Firmen, die sich professionell damit beschäftigen, in Immobilien zu investieren gleich mehrere Möglichkeiten, wie sie Gelder anlegen und wie die steuerliche Last reduziert werden kann. Für einige Firmen ist das Investment in solche Immobilien ein regelrechtes Geschäftsmodell.

Autor: Fachanwalt.de

Symbolgrafik:© Freedomz - stock.adobe.com

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