Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen moldauischen Staatsangehörigen, der am Einbruch ins Hauptzollamt Berlin beteiligt war. Die mehrjährige Freiheitsstrafe bleibt damit rechtskräftig.
Tatbeteiligung am Einbruch ins Hauptzollamt Berlin
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Verurteilung eines moldauischen Staatsangehörigen durch das Landgericht Berlin bestätigt. Dieser wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt aufgrund seiner Beteiligung am Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamtes Berlin.
Gemäß den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Teil einer von einem Moldauer geleiteten Gruppe. In der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 2020 entwendeten sie unter anderem mehr als 5,23 Millionen unversteuerte Zigaretten und rund 8.800 Kilogramm Wasserpfeifentabak aus der Lagerhalle. Ein Mittäter brach über das Hallendach ein, seilte sich ab und öffnete die Tür von innen, woraufhin der Angeklagte mit einem eigens angemieteten Lkw in die Halle einfuhr. Zusammen mit weiteren Mittätern luden sie Diebesgut im Wert von fast 778.000 Euro auf den Transporter. Vor ihrem Verschwinden verwischten sie Spuren mithilfe von Feuerlöschern.
Entscheidungsbegründung: Kein Rechtsfehler im Urteil
Die Ermittlungsbehörden kamen der Gruppe durch Hinweise des Hauptzollamtes München und einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert wurde, auf die Schliche. Nachdem sie von den Aktivitäten zum Verkauf des gestohlenen Wasserpfeifentabaks erfahren hatten, initiierten sie Scheingeschäfte, die im April 2021 zur Festnahme des Angeklagten führten.
Das Landgericht Berlin verurteilte den bis dato in Deutschland unvorbestraften Angeklagten wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls (§ 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB). Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die dagegen gerichtete Revision als unbegründet zurück, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergab. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Anwaltstipp
Es wird dringend angeraten, sich von kriminellen Gruppierungen und illegalen Aktivitäten fernzuhalten. Die Verurteilung zeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden solche Taten ernst nehmen und umfangreiche Ermittlungen durchführen, um die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus kann eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls, wie in diesem Fall, zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe führen. Eine saubere Weste und ein straffreies Leben sind in jedem Fall die bessere Wahl.
Quelle: © Fachanwalt.de
Symbolgrafik: © Racle Fotodesign - stock.adobe.com